"Schritt zu Gerechtigkeit": Regierung kürzt Familienbeihilfe für Kinder im Ausland

REGIERUNGSKLAUSUR: KURZ / STRACHE
REGIERUNGSKLAUSUR: KURZ / STRACHEAPA/ROLAND SCHLAGER
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Türkis-Blau geht auf Schloss Seggau in Klausur. Man wolle ein "rot-weiß-roter Schnellzug" sein, erklärt Vizekanzler Strache.

Die ÖVP-FPÖ-Koalition hat sich am Donnerstag auf Schloss Seggau zu ihrer ersten Klausur eingefunden, um erste Vorhaben aus dem Regierungsprogramm umzusetzen. Schwerpunkte sind dabei die Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge und die Kürzung der Familienbeihilfe für Kinder im Ausland. Unklar blieb vorerst, wie das Arbeitslosengeld künftig ausschauen soll.

ÖVP-Kanzler Sebastian Kurz lobte die Kürzung der Familienbeihilfe zu Beginn der Klausur als "Schritt zu mehr Gerechtigkeit". Es handle sich um eine Verzerrung im System, wenn für Kinder in Ländern mit deutlich niedrigeren Lebenserhaltungskosten gleich viel Familienbeihilfe gezahlt werde wie für jene in Österreich. "Das war mir schon immer ein Dorn im Auge", betonte Kurz, mit der SPÖ habe man sich aber auf keinen Beschluss einigen können.

Auch FPÖ-Vizekanzler Heinz-Christian Strache zeigte sich erfreut, dass man mit zügiger Arbeit ins neue Jahr starte, "während andere noch Urlaub machen. Wir wollen ein rot-weiß-roter Schnellzug sein". Man diskutiere über einen Missstand wie bei der Familienbeihilfe nicht länger, sondern schaffe ihn ab.

Die Anpassung der Familienbeihilfe für Kinder im EU- und EWR-Ausland, deren Eltern in Österreich arbeiten, soll Einsparungen von rund 114 Millionen Euro im Jahr bringen. Zuletzt wurden 2016 273 Millionen für 132.000 Kinder im Ausland ausbezahlt (Details siehe Infobox unten). Künftig sollen die Lebenshaltungskosten im jeweiligen Land, konkret die vom Statistischen Amt der Europäischen Union veröffentlichten vergleichenden Preisniveaus, als Basis für die Höhe der Familienbeihilfe herangezogen werden. Die Gesetzesänderungen sollen noch vor dem Sommer im Parlament beschlossen werden und mit 1. Jänner 2019 in Kraft treten. Neben einer nationalen Regelung zur Indexierung der Transferleistungen ins Ausland will sich Österreich in Brüssel für eine gesamteuropäische Lösung einsetzen. Die EU-Kommission hatte sich zu dem Vorhaben bisher ablehnend geäußert.

Juristen haben bereits Zweifel angemeldet, ob die Pläne der Regierung europarechtlich halten. Kurz zeigte sich davon am Donnerstag unbeeindruckt: Es gebe ein Gutachten des Arbeitsrechtlers Wolfgang Mazal, das zeige, dass die Indexierung der Familienbeihilfe rechtlich möglich sei.

Arbeitslosenversicherung: "Pro Jahr bis zu 900.000 Personen entlasten"

Bei ihrer Ministerratssitzung am Freitag werden ÖVP und FPÖ auch einen gemeinsamen Gesetzesvorschlag zur Entlastung niedriger Einkommen beschließen. Konkret geht es um die bereits vor Weihnachten angekündigte Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags. Einkommen bis zu 1948 Euro brutto sollen von der Maßnahme profitieren. "Mit der Neuregelung können bis zu 900.000 Personen in einem Jahr entlastet werden. Im Jahresdurchschnitt profitieren rund 450.000 Menschen. Pro Person beträgt die Entlastung im Jahresdurchschnitt 311 Euro", heißt es im Vortrag an den Ministerrat.

Bis 1648 Euro (brutto) ist künftig kein Arbeitslosenversicherungsbeitrag zu bezahlen, von 1648 bis 1798 Euro ein Prozent, von 1798 bis 1948 zwei Prozent, darüber drei Prozent. Derzeit entfällt der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung für Arbeitnehmer nur bis zu einem Monatseinkommen von 1381 Euro, zwischen 1381 und 1506 fällt ein Prozent an, zwischen 1506 und 1696 Euro zwei Prozent, darüber drei Prozent. Die Neuregelung soll ab 1. Juli 2018 in Kraft treten. Für Arbeitgeber bleibt der Beitragssatz wie bisher unverändert bei drei Prozent. Die Entlastung beziehungsweise der Einnahmenausfall beträgt in Summe rund 140 Millionen Euro für ein volles Kalenderjahr und soll von der Gebarung Arbeitsmarktpolitik getragen werden.

Auf der Agenda der Klausur stehen außerdem eine "Deregulierungs-Offensive", eine Energie- und Klimastrategie, Einsparungen "im System" sowie - von Kurz extra erwähnt - der Erhalt des Militärgymnasiums Wiener Neustadt. Im Zuge der geplanten Entbürokratisierung und Deregulierung soll der gesamte Rechtsbestand des Bundes vom Verwaltungsrecht über das Zivilrecht bis hin zum Strafrecht überprüft werden und dabei die Übererfüllung von EU-Recht ("gold plating") evaluiert werden. Alle Adaptierungsvorschläge sollen zentral beim zuständigen Minister Josef Moser (ÖVP), der neben der Justiz auch für die Reformvorhaben der Bundesregierung zuständig ist, eingemeldet und gesammelt werden. 

Unklarheit über Pläne zu Arbeitslosengeld

Unklar blieb am Rande der Klausur, wie das Arbeitslosengeld in Zukunft organisiert wird. Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) hatte zuletzt gesagt, dass Langzeitarbeitslose nicht in die Mindestsicherung fallen werden, sondern "dauerhaft Anspruch auf Arbeitslosengeld haben", es also unbefristet beziehen können. Das wurde vom Kanzler auf Nachfrage so nicht bestätigt. "Es gilt immer das, was im Regierungsprogramm steht und was wir gemeinsam verhandelt haben", stellte Kurz klar. Es werde ein "Arbeitslosengeld Neu" geben, das gerechter werde: Wer lange einbezahlt hat, soll länger profitieren, wer nur kurz eingezahlt hat, soll das Arbeitslosengeld auch nur kurz bekommen. Bestehe kein Anspruch, gebe es ja noch die Mindestsicherung.

Das konkrete Konzept wolle man noch heuer präsentieren. Die Einführung des deutschen Hartz IV-Modells plane man jedenfalls nicht, versicherte wie davor schon die Sozialministerin auch Kurz. Klar sei, dass man bei der Notstandshilfe etwas ändern werde, das sei "gemeinsame Linie".

Für Unmut unter Medienvertretern sorgte, dass bei der Klausur kein direkter Zugang zu den eintreffenden Regierungsmitgliedern möglich war - auch die Fotografen mussten den Großteil der Mannschaft durch eine Glasscheibe fotografieren. Außenministerin Karin Kneissl (FPÖ) schaute dagegen mit ihren beiden Hunden Jackie (Onassis) und Winston (Churchill) im Journalistenbereich vorbei. Ihre Regierungskollegen habe sie schon näher in der langen Parlamentsnacht der Regierungserklärung kennenlernen können, die Regierungsklausur sei nun aber eine "gute Gelegenheit, gemeinsam durchzustarten", meinte Kneissl.

Karin Kneissl
Karin KneisslAPA/ROLAND SCHLAGER

Familienbeihilfe

ÖVP und FPÖ nehmen einen Anlauf zur Kürzung der Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder. Die ÖVP hatte sich schon in der letzten rot-schwarzen Regierung für eine Anpassung an die Lebenshaltungskosten im jeweiligen Land ausgesprochen, wegen EU-rechtlicher Bedenken wurde dies dann aber doch nicht umgesetzt. Nun soll eine EU-konforme Lösung gefunden werden.

Laut den aktuellsten Daten aus dem Familienministerium - Zahlen für 2017 liegen noch nicht vor - flossen 2016 in Summe 273 Millionen Euro Familienbeihilfe an im Ausland lebende Kinder. Insgesamt wurden Beihilfen für 132.000 Kinder in EU- und EWR-Staaten ausgezahlt. 2015 waren es 249 Millionen Euro für 122.000 Kinder. Die Kosten für die Transferleistung stiegen damit 2016 um knapp zehn Prozent. 2013 beliefen sich die Ausgaben noch auf 192 Millionen, 2014 waren es 227 Millionen.

Der größte Anteil der ins Ausland überwiesenen Familienbeihilfe ging nach Ungarn - 2016 rund 80 Millionen Euro für fast 39.000 Kinder. In Österreich berufstätige Eltern aus der Slowakei bekamen unter dem Titel Familienbeihilfe 63 Millionen Euro (für 30.600 Kinder). Nach Polen flossen gut 38 Millionen Euro, nach Rumänien rund 32 Millionen Euro. Für Kinder in Slowenien wurden knapp 22 Millionen ausgezahlt, in Tschechien 18 Millionen und in Kroatien sieben Millionen Euro. Nach Bulgarien wurden knapp über drei Millionen überwiesen.

Insgesamt wurde 2016 in Österreich über 4,4 Milliarden Euro Familienbeihilfe ausgeschüttet. Die Leistung ist nach dem Alter der Kinder gestaffelt und beträgt zwischen 112 Euro ab der Geburt und 162 Euro ab 19 Jahren.

(Red./APA)

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