Italien: Konsumenten protestieren gegen "Plastiksackerl-Steuer"

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Seit Jahresbeginn müssen die Kunden in Italiens Supermärkten für recycelbare Einwegsackerln zahlen. Viele weigern sich, ein Konsumentenschutzverband spricht von 50 Euro Mehrkosten pro Familie und Jahr.

Rom. Ab Anfang 2018 dürfen im Einzelhandel in Italien lediglich komplett recycelbare Einwegsackerln für Obst, Gemüse, Fleisch und Fisch verwendet werden. Dafür müssen die Italiener je nach Supermarkt zwischen ein und drei Cents zahlen. Das sorgt nun für heftige Proteste der Konsumenten. Die Regierung verteidigt die Maßnahme als Meilenstein im Kampf gegen Plastik.

Viele Konsumenten verlangten dieser Tage in den Supermärkten,
Obst abzuwiegen und an der Kasse zu zahlen, ohne auf die
Bio-Sackerln zurückgreifen zu müssen. Verkauft werden wieder
Netztaschen, um die Kosten der Einwegsackerln zu reduzieren. Im
Internet kosten die Netztaschen zwischen 1,5 und acht Euro.

"Geschenk an die Industrie"

Laut dem italienischen Konsumentenschutzverband Codacons wird
jede Familie jährlich 50 Euro für die Bio-Sackerln zahlen müssen.
"Das ist eine weitere Steuer, für welche die Konsumenten aufkommen müssen", so Codacons. Die kostenpflichten Sackerln seien ein Geschenk an die Industrie. Laut dem Verband Assobioplastica, der im Bereich Bioplastik aktive Unternehmen vereint, dürften die zusätzlichen Ausgaben pro Person maximal circa 4,5 Euro betragen. Das sei gegenüber dem Vorteil für die Umwelt ein minimaler Preis.

Der Umweltschutzverband Legambiente begrüßte die neue Regel.
Italien setze den 2011 eingeschlagenen Weg fort, als ein
Plastiksackerl-Verbot eingeführt wurde. Auch die Regierung in Rom
verteidigt die kostenpflichtigen Einwegsackerln als wesentlichen
Schritt im Kampf gegen Kunststoffe, welche das Meere und die Küsten verschmutze.

Die EU-Staaten beschlossen Ende 2014 einen Kompromiss zur
geplanten Reduktion von Tragtaschen aus Plastik. Es ging dabei um
Maßnahmen für sogenannte Einweg- oder Wegwerfsackerln mit einer Dicke von unter 50 Mikron. Diese können entweder völlig verboten werden oder der Kunde muss sie in den Geschäften bezahlen. Ausnahmen gibt es laut EU-Beschluss etwa in Hygienefällen, wo solche leichten Plastiksackerln noch verwendet werden dürfen.

(APA)

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