Trifft ein Madrilene einen Ibizenker

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Symbolbild(c) Clemens Fabry
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Fernsehen bildet - unter anderem lernt man die Namen der Einwohner anderer Städte und Länder.

Man muss sich nicht für Fußball interessieren. Weiterbilden kann man sich trotzdem damit. Gerät man etwa in die Verlegenheit, in die Fernsehübertragung eines Spiels des spanischen Rekordmeisters zu geraten, lernt man von den Kommentatoren, dass die Einwohner von Madrid Madrilenen heißen. (So wie man einst von Heinz Prüller, die Jüngeren kennen ihn nicht mehr, nicht nur jedes Jahr aufs Neue erfuhr, wie Alberto Ascari 1955 von der Schikane, die deswegen so rutschig ist, weil dort die Fischer ihre Netze immer über die Straße ziehen, ins Meer rutschte und von Froschmännern geborgen wurde, sondern auch en passant, dass die Einwohner von Monaco Monegassen genannt werden.) Angeblich, heißt es, hat ja auch Barcelona ein ganz gutes Team. Doch Barcelonier, Barcelonaer oder Barcelonese als Bezeichnung für die Einwohner der katalanischen Stadt hört man bei Übertragungen selten. So wie auch Ibizenker keine Rolle für Fußballmoderatoren spielen – schade eigentlich, dass Ibiza kein Fußballteam in einer halbwegs würdigen Liga hat. (Wobei Ibi Zenker auch eine Figur aus einem Wiener Krimi sein könnte – „Ja, ja, die Zenker Ibi war früher oft hier im Café, Herr Kommissar! Ist leicht was mit ihr passiert?“)

Es macht schon Spaß, sich von geografischen Namen abgeleitete Einwohnernamen anzuschauen, die nicht etwa einfach nur durch ein angehängtes -er gebildet werden (es heißt Österreicher, nicht Ösi oder Ötzi). Wenn man auch nicht immer den Grund weiß, warum ein Einwohner von Bergamo Bergamaske genannt wird. Warum der Irländer ein Ire, der Ise hingegen ein Isländer ist. Weshalb man die Bewohner von Halle in Westfalen Haller nennt, die Einwohner von Halle an der Saale dagegen Hallenser. Und warum die Einwohner von Neapel so wie Schnitten heißen – und wer jetzt „Was, die heißen Manner?“ fragt, bekommt die Gelbe Karte!

E-Mails an:erich.kocina@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.01.2018)

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