Kinderbetreuungskonto auf dem Prüfstand

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Abseits vom Familienbonus: Die Regierung will die Reform des Kindergeldes „im Interesse der Verbesserung der Wahlfreiheit“ evaluieren. Die junge Gesetzesänderung war ein Streitpunkt unter Rot-Schwarz.

Wien. Eine Zielvorgabe? Die gibt es nicht. Die Prüfung sei ergebnisoffen. Einen Zeitplan? Der stehe auch noch nicht, heißt es aus dem Büro der Familienministerin, Juliane Bogner-Strauß (ÖVP). Die Regierung hat sich in ihrem Arbeitspakt jedenfalls darauf geeinigt: Die noch junge Reform des Kinderbetreuungsgeldes soll evaluiert werden – „im Interesse der Verbesserung der Wahlfreiheit“.

Für Bogner-Strauß' Vorgängerin im Familienressort, Sophie Karmasin, war die Novelle jedenfalls eine der wichtigsten Maßnahmen ihrer Amtszeit – nicht nur einmal gab es deswegen Streit mit dem damaligen Koalitionspartner, der SPÖ: Das Gesetz trat im Vorjahr in Kraft und gilt für Geburten ab März 2017. Während die Regierung mit dem sogenannten Familienbonus (siehe Artikel links) nun auf Steuererleichterungen setzt, sollte das neue Kinderbetreuungsgeld mehr Flexibilität bringen.

Denn zuvor gab es vier Pauschalmodelle mit unterschiedlichen finanziellen Beträgen, aus denen Eltern wählen konnten. Daraufhin wurde ein einheitliches Konto mit einer festgelegten Summe eingeführt: Die Bezugsdauer des Kindergeldes kann demnach zwischen rund zwölf und 28 Monaten (wenn ein Elternteil beim Kind bleibt) bzw. zwischen rund 15,5 und 35 Monaten für beide Elternteile gewählt werden.

Vorgesehen ist im Regierungsprogramm jedenfalls eine „Veränderung der Dauer des arbeitsrechtlichen Kündigungsschutzes sowie des versicherungsrechtlichen Schutzes in Richtung längstmögliche Bezugsvariante“. Denn die arbeitsrechtlich durch Kündigungs- und Entlassungsschutz abgesicherte Karenz dauert derzeit maximal bis zum zweiten Geburtstag des Kindes.

Einmal dürfen Eltern die Wahl der Bezugsdauer für das Kindergeld übrigens auch ändern. Maximal gibt es jedenfalls 15.449 Euro. Es sei denn, die beiden Eltern teilen sich die Kinderbetreuung (fast) zu gleichen Teilen auf. Dann gibt es nämlich einen (einmaligen) sogenannten Partnerschaftsbonus von 1000 Euro dazu.

Ein Modell blieb allerdings auch nach der Reform bestehen, nämlich das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld: In diesem Fall werden 80 Prozent des Letzteinkommens überwiesen. Allerdings gibt es hier einen Deckel von 2000 Euro im Monat.

Familienzeit ohne Rechtsanspruch

Einer der strittigsten Punkte bei der Reform war die Einführung des Papamonats – auch Familienzeit genannt, da er auch gleichgeschlechtlichen Partnern zusteht. Väter und Partner können sich also innerhalb der ersten 91 Tage nach der Geburt des Kindes eine berufliche Auszeit nehmen. Versichert sind sie weiterhin, jedoch – und das wurde in der Vergangenheit kritisiert – einen Rechtsanspruch auf diese Zeit gibt es nicht. Betriebe müssen also einverstanden sein. Auch ein Kündigungsschutz besteht nicht. In dieser Zeit erhält man 700 Euro, allerdings nicht zusätzlich: Der Betrag wird vom Kindergeldkonto später abgezogen. (ib)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.01.2018)

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