Mehr Geld für 700.000 Familien

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Für Steuerzahler gibt es ab 2019 eine Jahresgutschrift von 1500 Euro pro Kind. Profitieren sollen auch Alleinerzieher und Eltern von Studenten. Die SPÖ kritisiert, dass Kinder nicht mehr gleich viel wert sind.

Wien. Dass Familien künftig mit einer Steuergutschrift von 1500 Euro pro Kind und Jahr rechnen dürfen, war schon seit Längerem bekannt. Am Mittwoch hat die neue Regierung diese Maßnahme unter dem Titel „Familienbonus plus“ beschlossen – mit einigen Erweiterungen, die ursprünglich nicht vorgesehen waren. So sollen auch Alleinerzieher und Alleinverdiener mit geringem Einkommen profitieren – und Eltern, deren Kinder zwar schon volljährig, aber noch in Ausbildung sind. Doch der Reihe nach.

1. Wie hoch ist die steuerliche Ersparnis für die Familien?

Ab 1. Jänner 2019 zahlen Familien weniger Steuern – konkret um bis zu 1500 Euro pro Kind. Eine Familie mit einem Kind und einem Einzeleinkommen bis zu 1700 Euro brutto im Monat wird demnach voll entlastet: Der 1500-Euro-Bonus reduziert die anfallende Lohnsteuer auf null. Bei zwei Kindern und einem Einkommen bis zu 2300 Euro brutto ist das ebenso der Fall. Darüber sinkt die Steuerersparnis degressiv.

Im Gegenzug werden der Kinderfreibetrag (440 Euro pro Kind bzw. 600 Euro, wenn sich die Eltern den Freibetrag teilen) und die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten (bis zu 2300 Euro pro Jahr und Kind, aber nur bis zum Alter von zehn Jahren) gestrichen. Beides verminderte nur die Bemessungsgrundlage, anhand derer die Einkommensteuer berechnet wird. In Bargeld bringen sie bis zu 220 oder 300 Euro (Kinderfreibetrag) bzw. 1150 Euro pro Jahr (Betreuungskosten). Der neue Familienbonus dagegen wird direkt von der Steuerlast abgezogen. Insgesamt wollen ÖVP und FPÖ mindestens 1,5 Milliarden Euro in die Hand nehmen.

2. Wie vielen Familien kommt der Familienbonus zugute – und welchen nicht?

„Jeder, der ein Kind hat und arbeiten geht, profitiert – besonders jene, die Steuern zahlen“, sagte Kanzler Sebastian Kurz nach dem Ministerrat. Laut Finanzministerium sind das 700.000 Familien mit 1,2 Millionen Kindern.

Neu ist, dass ÖVP und FPÖ auch jene Alleinerzieher und -verdiener berücksichtigen wollen, die wegen zu niedriger Einkommen keine Lohnsteuer zahlen und deshalb vom Steuerbonus wenig bis gar nichts haben. Geplant ist, dass der Alleinerzieher- und der Alleinverdienerabsetzbetrag erhöht werden. Eine genaue Zahl steht aber noch nicht fest.

3. Wer hat Anspruch auf den Bonus – und welcher Elternteil bezieht ihn?

Eltern, deren Kinder im Ausland leben, können die Gutschrift nicht einlösen. „Wir wollen österreichische Familien entlasten und kein Förderprogramm für Großzuwandererfamilien“, erklärte Vizekanzler Heinz-Christian Strache.

Im selben Haushalt kann der Absetzbetrag wahlweise von einem Elternteil bezogen oder auf beide aufgeteilt werden. Bei getrennt lebenden Eltern, die Unterhalt leisten, wird der Bonus aufgeteilt. Grundsätzlich soll aber vor allem jener Elternteil profitieren, bei dem das Kind lebt.

4. Bis zu welchem Lebensjahr wird der Steuerbonus ausbezahlt?

Der Anspruch endet mit der Volljährigkeit (18 Jahre). Bis zum 25. Lebensjahr sinkt der Bonus dann auf 500 Euro – sofern für das Kind noch Familienbeihilfe bezogen wird, weil es zum Beispiel noch studiert. Im Jahr 2016 wurde für 103.579 Studenten Familienbeihilfe ausbezahlt.

5. Wie kommt das Regierungsvorhaben bei der Opposition an?

Man verabschiede sich „vom Grundsatz, dass jedes Kind gleich viel wert sein soll“, kritisierte SPÖ-Chef Christian Kern gestern. Auch das Argument, dass Menschen mit niedrigem Einkommen keine Steuern zahlen und deshalb auch nicht von Steuerentlastungen profitieren könnten, lässt er nicht gelten: „Die zahlen jedes Mal Steuern, wenn sie Milch kaufen oder mit dem Bus fahren.“ Daher brauche es auch hier eine Entlastung.

Die Neos befürchten negative Auswirkungen für Frauen, wenn die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten fällt. Der Liste Pilz gefällt hingegen, dass die Regierung Alleinerzieher berücksichtigt. (pri)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.01.2018)

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