Manfred Ainedter konfrontierte Schöffen im Buwog-Prozess mit Informationen über deren Privatleben - die Richterin rügte ihn, die Korruptionsstaatsanwaltschaft kündigte eine Prüfung der Causa an.
Das Verhalten von Manfred Ainedter, Verteidiger des früheren Finanzministers Karl-Heinz Grasser, sorgt derzeit für Schlagzeilen. Er wurde von Richterin Marion Hohenecker am Mittwoch scharf gerügt, weil er in einer Verhandlungspause im Buwog-Prozess mit einigen Schöffen gesprochen hatte. Laut der Richterin habe er ihnen zu verstehen gegeben, dass man über ihr Privatleben recherchiert habe. „Herr Doktor, Sie wissen aus ihrer langjährigen Erfahrung, dass das nicht geht“, ermahnte sie ihn. Ainedter konterte, es habe sich lediglich um „Smalltalk“ gehandelt. Auch das sei zu unterlassen, beharrte die Prozessvorsitzende.
Christian Pilnacek, Sektionschef der Sektion IV „Strafrecht“ im Justizministerium, bewertete Ainedters Verhalten am Donnerstag ebenfalls kritisch: „Die vorsitzende Richterin hat ja den Rechtsanwalt auch darüber belehrt und hingewiesen, dass das eigentlich nicht zulässig ist oder nicht gemacht werden sollte auf die Art und Weise.“ Aus der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hieß es zu dem Vorfall, man werde das Protokoll der Schilderung der Schöffen prüfen – herauskommen könnte eine Disziplinaranzeige gegen Ainedter an die Rechtsanwaltskammer.
Zu einer solchen Anzeige soll es laut Informationen des „Kurier“ vom Donnerstag bereits gekommen sein. Ob von der WKStA eingebracht oder von einer anderen Stelle, ist unklar. „Ich darf zu konkreten Fällen keine Auskunft erteilen“, erklärte Herbert Gartner, Disziplinarratspräsident in der Rechtsanwaltskammer, gegenüber der „Presse“. Er könne eine Anzeige folglich weder bestätigen noch dementieren. Generell aber gelte: Langt eine Anzeige mit konkreten Informationen ein, werde die Kammer das freilich sorgfältig prüfen.
Ainedter: "Ein 'Grüß Gott' ist nicht verboten"
Ainedter betonte unterdessen am Donnerstag im Ö1-„Morgenjournal“, er verstehe die Aufregung nicht: „Dass man mit den Schöffen 'Grüß Gott' sagt und ein bisserl was redet, was mit der Causa natürlich nichts zu tun hat, das ist auch nicht verboten.“ Mehr noch: „Es ist meine Pflicht, mich zu informieren, mit wem ich es zu tun habe.“ Schließlich könnte es sein, dass man Bedenken gegen ein objektives Urteil durch die Person habe. Da sei es naheliegend, „dass man nachschaut im Google, wer das überhaupt ist“.
In der „Broschüre für Schöffen und Geschworene in Österreich“ heißt es zum Thema übrigens: „Laien- wie Berufsrichter sollten daher stets darauf bedacht sein, jeden Eindruck einer Befangenheit zu vermeiden. Schon ein privates Gespräch im Laufe des Prozesses mit dem Beschuldigten, dem Staatsanwalt, dem Verteidiger oder einem Journalisten kann diesen Eindruck hervorrufen. Umso mehr ist es geboten, bei der Fragestellung während der Verhandlung oder bei sonstigen Äußerungen alles zu unterlassen, was den Anschein einer vorgefassten Meinung erwecken könnte.“
>>> Bericht im Ö1-„Morgenjournal“
(hell)