Eherecht von Unterschrift Adolf Hitlers bereinigen

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Die geplante Rechtsbereinigung sollte vor allem dazu genutzt werden, das Eherecht neu zu regeln.

Wien. Justizminister Josef Moser hat ein neues Bundesrechtsbereinigungsgesetz (BRBG) angekündigt, mit dem alle Gesetze vor dem Jahr 2000 aufgehoben werden sollen, es sei denn, dass sie in einer Liste zu diesem BRBG aufgeführt wurden. Damit sollen viele „überflüssige“ Gesetze, also solche, die heute keine praktische Bedeutung mehr haben, beseitigt werden. Es ist zu hoffen, dass Ministerium und Gesetzgeber diesmal mit größerer Vorsicht zu Werk gehen werden, als beim ersten derartigen BRBG 1999.

Irrtümer nicht ausgeschlossen

Damals wurden auf die gleiche Weise alle Gesetze vor 1946, mit wenigen Ausnahmen, aufgehoben, irrtümlicherweise aber auch einige Normtexte, die sehr wohl noch von praktischer Bedeutung waren. So etwa jene kaiserlichen Patente, mit denen das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) von 1812 in den Jahren 1815–1817 auch in Salzburg, in Tirol, in Vorarlberg und einigen anderen Gebieten, die infolge der napoleonischen Kriege 1812 nicht zu Österreich gehört hatten, in Geltung gesetzt worden war.

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