Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt

Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.

Was das neue Anti-Hassposting-Gesetz in Deutschland bringt

APA/AFP/DANIEL LEAL-OLIVAS
  • Drucken

Binnen 24 Stunden müssen gemeldete Postings auf Facebook, Twitter und Co. gelöscht werden. Zwei Redakteure von Stern.de haben der Löschmentalität der Plattformen auf den Zahn gefühlt.

Dass auf sozialen Netzwerken polarisierende Themen oft in Postings voller Hass und Aufrufen zur Gewalt enden, ist unbestritten. Während die EU versucht, Druck auf die Unternehmen auszuüben, ist in Deutschland Anfang 2018 das Netzwerkdurchsuchungsgesetz (NetzDG) in Kraft getreten. Das Gesetz soll Facebook, Twitter und Co. dazu zwingen, binnen 24 Stunden "offensichtlich rechtswidrige Inhalte" zu löschen. Dabei bleiben sie abhängig davon, dass User die Beiträge melden. Twitter macht es den Usern einfach, Facebook weniger. Die Stern-Redakteure Florian Schillat und Daniel Wüstenberg haben den Selbstversuch gewagt und sich "demonstrativ und virtuos" beschimpft.

Eine Grenze wurde bei rassistischen und verhetzenden Kommentaren gezogen. Aber ansonsten waren der Wortgewalt keine Grenzen gesetzt. Die Konten werden vorab mit Leben gefüllt, um nicht zu schnell als Fake-Konten identifiziert zu werden. Schon am nächsten Tag starten sie mit den verbalen Entgleisungen. Von Idiot bis Arschloch ist alles dabei und trotzdem reagieren Twitter und Facebook nicht mit Löschungen.

Wenn's im Dialekt geschrieben ist...

Unterschiedlicher Auffassung sind Twitter und Facebook, als es um rheinländische Beschimpfungen "Bummskopp, Du "Sackjeseech" wird bei Facebook wegen Verstoß gegen §185 des deutschen Strafgesetzbuchs gelöscht, auch die subtile Antwort - eine Anspielung an ein Zitat von Joschka Fischer, das dem von Götz von Berlichingen ähnelt, wurde wiederum nach Meldung nicht als strafbar eingestuft.

Bei Twitter ist auch das Originalkommentar kein Grund zur Aufregung und wird nicht als löschenswert angesehen.

Generell, so ziehen die beiden Redakteure das Fazit, reagieren beide sozialen Plattformen schnell, aber in diesem Fall könnte das Tempo eben auch das Problem sein. Grund dafür könnte die im Netzwerksdurchsuchungsgesetz festgelegte Frist von 24 Stunden sein: Kommentare werden im vorauseilenden Gehorsam gelöscht oder eben als nicht kritisch abgearbeitet, um Strafzahlungen zu entgehen.

Beide Fake-Profile wurden trotz mehrerer Verstöße nicht gelöscht.

>>> Stern.de

(bagre)