Gastkommentar

Runter mit den Steuern!

Die bürgerliche Verfassungsmehrheit im Parlament sollte genutzt werden, um den Höchststeuersatz auf 40 Prozent zu senken.

Elf Jahre SPÖ-ÖVP-Koalition waren insbesondere für die Wirtschaft eine düstere Epoche, die eine Mehrbelastung bei Steuern und Abgaben und einen spürbaren Anstieg der Bürokratie gebracht hat. Es verwundert daher nicht, dass Österreich im Wettbewerbsranking der Schweizer Wirtschaftshochschule IMD vom elften Platz im Jahr 2007 auf den 25. Platz im Jahr 2017 zurückgefallen ist.

Die Nationalratswahl hat einen bürgerlichen Erdrutschsieg und eine bürgerliche Verfassungsmehrheit im Parlament gebracht. Wenig überraschend kam eine türkis-blaue Koalitionsregierung zustande. Dem Regierungsprogramm kann man durchaus positive Reformvorhaben zur Eindämmung der Bürokratie entnehmen, aber hinsichtlich der steuerlichen Entlastung der Unternehmen wird im Wesentlichen darauf verwiesen, dass man 2020 eine Reform angehen wolle, was angesichts des internationalen Standortwettbewerbs reichlich spät und vage ist.

Unternehmen werden derzeit doppelt besteuert: Vom Gewinn sind 25 Prozent Körperschaftsteuer (KöSt) zu entrichten und bei Ausschüttung nochmals 27,5 Prozent Kapitalertragsteuer (KESt). Wie in der Schweiz sollten die Ausschüttungen steuerfrei werden. Falls infolge des dadurch ausgelösten Investitionsbooms das KöSt-Aufkommen nur um 12,5 Prozent steigen würde, hätte sich diese Entlastung sogar selbst finanziert!

Ein schwarzes Loch

Die Lohnnebenkosten sind ein schwarzes Loch. Gemeinsam mit den Löhnen werden rund 7,8 Milliarden für alle möglichen Dinge kassiert, die nichts mit Lohnsteuer und Sozialversicherung zu tun haben. Der Wohnbauförderungsbeitrag (rund 800 Millionen) sollte abgeschafft werden. Erstens braucht eine entwickelte Volkswirtschaft keine Wohnbauförderung, was zweitens dadurch bestätigt wird, dass viele Bundesländer diese für Finanzveranlagungen nutzen.

Ebenfalls abzuschaffen ist die Dienstgeberabgabe der Gemeinde Wien: erstens, weil andere Gemeinden diese auch nicht bekommen, zweitens, weil die Stadt diese 60 Millionen durchaus woanders einsparen könnte. Die Beiträge für Wirtschafts- und Arbeiterkammer könnte man um je 200 Millionen kürzen, ohne die Kammern wirtschaftlich zu gefährden. Insgesamt würden dadurch Arbeitnehmer und Arbeitgeber um knapp 1,4 Milliarden entlastet.

Kommunalsteuer und Dienstgeberbeitrag für den Familienausgleichsfonds sollten abgeschafft und das Aufkommen von rund sechs Milliarden sollte aus dem Budget bestritten werden. Im Gegenzug sollten die Bundeszuschüsse zu Pensions- und Krankenversicherungen (zehn Mrd.) abgeschafft und die Beträge entsprechend erhöht werden – die Beitragszahler werden Augen machen und der Reformdruck wird steigen.

Die Differenz von vier Milliarden, die zusätzlich beim Bund verbleiben würden, sollte für die Finanzierung einer Steuerreform genutzt werden, wobei auch gleich die kalte Progression abgeschafft (nur dann ist die Entlastung nachhaltig), das Jahresgehalt in zwölf Monatsgehältern ausgezahlt und die Steuersätze entsprechend deutlich gekürzt werden sollten.

Die bürgerliche Verfassungsmehrheit sollte genutzt werden, um den Höchststeuersatz auf 40 Prozent zu senken.

Christian Ebner ist Unternehmensberater, Funktionär der Wirtschaftskammer Wien und Obmann von FreeMarkets.at.

E-Mails an: debatte@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.01.2018)


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