Bundeshymne: Verlag schlägt Text-Änderung vor

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THEMENBILD: OESTERREICHISCHE BUNDESHYMNE(c) APA (Guenter R. Artinger)
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Im Streit um die "Töchter" in der Bundeshymne bietet der Sessler-Verlag einen Kompromiss an: Man könne eine Jury einberufen und gleich mehrere Textpassagen ändern. Die Klagsdrohung hält der Verlag aber aufrecht.

Der Sessler-Verlag bietet im Streit um Urheberrechte an der Bundeshymne einen Kompromiss an. Verlagsgeschäftsführer Ulrich N. Schulenburg schlug am Dienstag vor, zwar die Melodie der Hymne unverändert zu lassen, aber den Text zu ändern.

Streit um die Bundeshymne

Das Unterrichtsministerium hat in einer für einen Werbespot geänderten Version der Bundeshymne die Sängerin Christina Stürmer nicht nur die "großen Söhne", sondern auch die "Töchter" hochleben lassen. Der Sessler-Verlag drohte daraufhin mit Klage.

SP-Frauenministerin Heinisch-Hosek möchte den Text der Bundeshymne ändern und die "Töchter" darin aufnehmen. Die ÖVP spricht sich dagegen aus.

Nach der Vorstellung des Verlages könnten neben den "Töchtern" auch andere Passagen neu gestaltet werden. Als Beispiel nannte Schulenburg, dass auch der Textteil "Land der Hämmer" nicht mehr zeitgemäß sei. Gemeinsam mit dem Ministerium könnten Autoren zu einer Neugestaltung des Textes eingeladen werden. In die dafür einzuberufene Jury könnte auch Fritz Molden, einer der Erben nach der Textdichterin Paula von Preradovic, eingeladen werden. Das wäre Schulenburgs Ansicht nach eine Möglichkeit, die Angelegenheit aus der Welt zu schaffen.

Für die Verwertung der Rechte würde der Sessler-Verlag nur einen symbolischen Betrag verlangen, erklärte der Geschäftsführer. Und diesen würde man dann auch für karitative Zwecke spenden. Damit wolle man deutlich manchen, dass es dabei nicht ums Geld gehe. Der Verlag sei aber verpflichtet, die Verträge zu erfüllen.

Gleichzeitig bekräftigte der Geschäftsführer des Verlages, dass eine Unterlassungsklage eingebracht werde, weil das Bildungsministerium an seiner Kampagne festhalte. Eine vom Verlag gesetzte Frist dafür ist bereits am gestrigen Montag abgelaufen.

(APA/Red.)

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