Meinl-Staatsanwälte unter Zeitdruck

Banker Meinl chairman of Austria's closely-held Meinl Bank talks during an interview in Vienna
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Causa Meinl. Das Oberlandesgericht Wien hat der Staatsanwaltschaft Wien eine Frist gesetzt: Bis 31. Jänner hat sie Zeit, Julius Meinl V. entweder anzuklagen oder die Ermittlungen einzustellen.

Lange hat die Staatsanwaltschaft (StA) Wien nicht mehr Zeit, gegen Julius Meinl V. und die ehemaligen Vorstände der Meinl Bank Peter Weinzierl, Günter Weiß und Robert Kofler Anklage wegen Untreue oder weiterer strafbarer Handlungenzu erheben. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat sich nämlich in einem Beschluss (er liegt der „Presse“ vor) zu einem Vorgehen mit Seltenheitswert entschieden: Nachdem das OLG zum Ergebnis kommt, dass die StA Wien das Beschleunigungsgebot verletzt hat (Anm.: Demnach hat jeder Beschuldigte Anspruch, dass ein Verfahren zügig und ohne unnötige Verzögerung durchgeführt wird), setzte sie „der Anklagebehörde zur Hintanhaltung weiterer Verzögerungen eine Frist“: Bis 31. Jänner 2018 hat die Staatsanwaltschaft Wien Zeit, „über eine Anklageerhebung oder die Einstellung des Ermittlungsverfahrens zu entscheiden“.

Die OLG-Begründung lässt an Deutlichkeit nichts vermissen: „... seit der erstgerichtlichen Beschlussfassung sind keine weiteren Ermittlungsschritte mehr erfolgt und entgegen der Ankündigung der Oberstaatsanwaltschaft Wien von April 2017 ist das Ermittlungsverfahren noch immer keine ,Enderledigung‘ zugeführt worden.“ Kurz gesagt: Die Staatsanwaltschaft Wien stehtin der Kritik und gehörig unter Druck.


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