Stadt Wien zahlte Millionen für funktionsunfähige Maschine

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Der Wiener Krankenanstaltenverbund kaufte eine Anlage, die nie funktionierte. Nicht nur das gescheiterte Projekt freut die Prüfer des Stadtrechnungshofes wenig.

Ein finanzielles Fiasko im Krankenanstaltenverbund (KAV) hat nun der Stadtrechnungshof aufgearbeitet. Einer der kritischen Berichte, die noch die Ära der damaligen Gesundheitsstadträtin Sonja Wehsely betreffen, stellt dem KAV ein verheerendes Urteil beim Projekt Unit-Dose aus.

Das System, das Tabletten für Spitalspatienten sortieren sollte, um Kosten zu sparen, wurde 2006 initiiert. Gekauft wurde die Anlage um rund eine Million Euro. Funktioniert hatte sie aber nie wirklich, 2015 wurde sie um 10.000 Euro wieder an den Verkäufer zurückverkauft. Der KAV musste damit nicht nur 990.000 Euro bei der Anlage selbst abschreiben. In der Zwischenzeit waren auch mehr als 400.000 Euro an Wartungskosten angefallen – obwohl die Maschine de facto nie in Betrieb war.

Die Bilanz: Mit sämtlichen Nebenkosten hat der KAV mit dem Prestigeprojekt, das die Kosten in der Medikamentenverteilung reduzieren sollte, 1,68 Millionen Euro in den Sand gesetzt; wobei die Kosten noch höher liegen, wie der Stadtrechnungshof bilanziert. Denn die internen KAV-Kosten für das Projekt, das im SMZ Süd, Kaiser-Franz-Josef-Spital und Gottfried-von-Preyer-Kinderspital eingesetzt hätten werden sollen, wurden nicht eingerechnet – nachdem sie schwer zu beziffern sind. Das betrifft z. B. Personalkosten für jenes KAV-Personal, das das Projekt geplant und betreut hat.

Nicht nur das gescheiterte Projekt freut die Prüfer des Stadtrechnungshofes wenig. Bei einem Nachlass von 99 Prozent des Kaufpreises beim Rückverkauf an den Verkäufer, verwundert es nicht, dass die Prüfer dem KAV ausdrücklich empfehlen: Bei einer künftigen Veräußerung von medizinischen Anlagen „wären eingehende Betrachtungen im Hinblick auf ein bestmögliches Verkaufsergebnis anzustellen“. Im Klartext: Der KAV hat die millionenteure Anlage auch noch viel zu billig verkauft. In seiner Stellungnahme erklärt der KAV wörtlich, man werde künftig einen „bestmöglichen Verkaufspreis“ als Zielsetzung bei einem Verkauf verfolgen.

(stu)

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