Mietvertrag: Wann gilt Ablaufdatum?

(c) Marin Goleminov
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Kann eine nur mündlich vereinbarte Befristung wirksam sein? Der Gesetzeswortlaut spricht dagegen. In einem kürzlich entschiedenen Fall ließen es die Gerichte jedoch gelten.

Wien. Wohnungsmietverträge nur befristet abzuschließen, war früher die Ausnahme, heute ist es allgemein üblich. Das Mietrechtsgesetz (MRG) erlaubt sogar wiederholte Befristungen – und auch davon machen Vermieter gern Gebrauch.

Damit das Ablaufdatum rechtlich hält, müssen allerdings bestimmte Regeln eingehalten werden. Vor allem muss der Mietvertrag – und später jede Verlängerung – für mindestens drei Jahre abgeschlossen werden. Vorgeschrieben ist zudem, dass die Befristung schriftlich vereinbart werden muss. Das zu übersehen, ist für Vermieter fatal: Laut Gesetz entsteht dann nämlich ein unbefristeter Mietvertrag, den der Vermieter nur noch gerichtlich kündigen kann.


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