Anwälte gehen gegen das „Washingtoner Abkommen“ vor.
WIEN. Es war einer der großen Erfolge der schwarz-blauen Regierung unter Wolfgang Schüssel. 2001 beschlossen Regierungsvertreter Österreichs, der USA und jüdischer (Opfer-)Organisationen das „Washingtoner Abkommen“. Darin verpflichtete sich Österreich zur Zahlung von 210 Millionen Dollar als Geste der Entschädigung für österreichische Juden, denen in der NS-Zeit der Besitz geraubt wurde – nicht selten von Privaten. Zwar wurden nach 1945 in Gerichtsverfahren Immobilien und Unternehmen zurückerstattet, beziehungsweise zum Teil ausbezahlt, aber nicht vollständig und eben nicht alle Besitztümer.
Die Lösung von 2001 konnte Antragstellern einen Teil ihrer Ansprüche abgelten. Daran regt sich nun organisierte Kritik: In einem Brief an die Abgeordneten des Nationalrats nennt ein bisher nicht in Erscheinung getretenes „Komitee für gerechte Entschädigung der Holocaust-Vermögenswerte in Österreich“ die ausbezahlten Beträge als zu gering und fordert eine zusätzliche Zahlung von 2,8 Milliarden Euro. Die Gültigkeit des Washingtoner Abkommens nennt das Komitee, in dem zwei Anwälte sind, als „anfechtbar“.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.01.2010)