"Krone"-Streit: Funke blitzt vor Schweizer Höchstgericht ab

Das Büro der "Krone" in Wien. Die Zeitung gehört zu je 50 Prozent der Familie Dichand und der deutschen Funke-Gruppe.
Das Büro der "Krone" in Wien. Die Zeitung gehört zu je 50 Prozent der Familie Dichand und der deutschen Funke-Gruppe. Clemens Fabry
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Im langwierigen Streit zwischen den "Krone"-Eigentümern gibt es einen kleinen Etappensieg der Familie Dichand. Die deutschen Gesellschafter der Funke-Gruppe konnten sich mit ihrer Kündigung der "Krone"-Verträge nicht durchsetzen.

Der Ursprung des Rechtsstreits liegt etwas mehr als 30 Jahre zurück. Im Jahr 1987 stieg die deutsche WAZ-Gruppe, die heute Funke-Gruppe heißt, als 50-Prozent-Eigentümer in die "Kronen Zeitung" ein. Bei der Beteiligung hatte sich der "Krone"-Gründer und ebenso Hälfteeigentümer Hans Dichand mit seinen Partnern sogenannte "Rahmenvereinbarungen" getroffen - mit sehr weit reichenden Folgen. So ließ Dichand sich, seiner Frau und seinen Nachkommen von der WAZ-Gruppe einen Garantiegewinn in zweistelliger Millionenhöhe zusichern. Das Besondere daran: Dieser Gewinn solle auch ausgeschüttet werden, wenn die "Krone" nicht genug erwirtschaften sollte. 

Hans Dichand starb 2010, sein Sohn Christoph Dichand, Ehemann von "Heute"-Gründerin und Herausgeberin Eva Dichand übernahm dessen Amt und Erbe. Die Verträge liefen weiter. Doch 2014 kündigten die nunmehr Funke-Gruppe heißenden Eigentümer diese Vereinbarungen aus 1987 auf. Ein langwieriger und nur mehr schwer nachvollziehbarer Rechtsstreit begann, der im vergangenen Herbst vor einem Schweizer Höchstgericht mit einem kleinen Etappensieg für die Familie Dichand ausgegangen ist, was der Branchendienst Etat bereits im Dezember berichtet hatte und nun offiziell bestätigt wurde: Das Schweizer Bundesgericht hat die Beschwerde der Funke-Gruppe gegen eine Entscheidung des ebenfalls in der Schweiz ansässigen Schiedsgerichts abgewiesen. Die Funke-Vertreter hatten die Zuständigkeit eines Schiedsgerichts infrage gestellt, das im März 2017 für die Dichands entschieden hatte. Am Donnerstag war die Sperrfrist des Urteils abgelaufen, der "Presse" liegt eine nicht anonymisierte Abschrift des Urteils vor, eine anonymisierte Version ist auf der Webseite des Schweizer Bundesgerichts abrufbar. 

2018 wird es erst so richtig spannend  

Die Funke-Gruppe wollte die Gewinn-Vereinbarung kündigen und argumentierte das damit, dass sie bei einer Nicht-Erwirtschaftung der "Krone" den Fehlbetrag zuschießen müsse und dieses "unbegrenzte Haftungsrisiko" eine vorzeitige Kündigung
zulasse. Das Schiedsgericht bestätigte im Frühling zwar eine "theoretisch unbeschränkte Haftung", führt das Bundesgericht in seinem Urteil aus. Allerdings sei es "gemäß unbestrittenen Behauptungen" der Dichand-Erben "noch nie dazu gekommen". Das Risiko sei "bis anhin als theoretisch betrachtet" worden und auch "in der jüngeren Vergangenheit, heute und gemäß den Prognosen für die Geschäftsjahre 2017/2018 als theoretisch zu betrachten". Somit sei es auch kein Grund, "den Kündigungsausschluss in der Rahmenvereinbarung als unzulässig oder sittenwidrig zu bezeichnen". Dagegen ging die Funke Gruppe vors Höchstgericht.

Das Schiedsgericht habe nämlich "übersehen", dass die Gewinngarantie sehr wohl zur Anwendung gekommen sei, und zwar 2011/2012 und 2012/2013, brachte sie dort vor. Das Bundesgericht allerdings fand diese Vorbringungen in der ursprünglichen Funke-Klageschrift nicht: Es lasse sich daraus "nicht ableiten, sie hätten konkret behauptet, dass die Gewinngarantie während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung zur Anwendung gekommen wäre, indem in den Geschäftsjahren 2011/2012 und 2012/2013 Fehlbeträge durch entsprechende Einzahlungen ausgeglichen worden wären".

Somit habe die Funke Gruppe "in unzulässiger Weise" die
Feststellung des Schiedsgerichts in Frage gestellt. Die Beschwerde
wurde abgewiesen. Zu Ende ist die Sache aber noch nicht: Erst mit
2018 läuft die 30-Jahre-Frist endgültig ab. Erst dann dürfen die Krone-Gesellschafter die Verträge kündigen.

(awa/APA)

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