Der VKI bringt im Namen von 2500 Geschädigten noch drei Sammelklagen gegen den Finanzdienstleister AWD ein. Der Streitwert liegt bei 40 Millionen Euro. Bei der ersten Klage eines Anlegers gewann AWD.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) bringt am Donnerstag drei weitere Sammelklagen gegen den AWD ein. Damit hat der VKI nun sämtliche Ansprüche von rund 2.500 geschädigten Immofinanz- und Immoeast-Anlegern gerichtlich geltend gemacht. Es geht um einen Gesamtstreitwert von fast 40 Millionen Euro.
AWD lehnt Verjährungsverzicht ab
"Mit unseren Sammelklagen schützen wir die Geschädigten vor der AWD Verjährungsfalle und sichern ihre Ansprüche" erklärt VKI-Chefjurist Peter Kolba in einer Aussendung. Der AWD leht einen Verjährungsverzicht ab, da er jeden Fall einzeln behandeln möchte.
Geld zurück bei Geheimhaltung
Der AWD hat bereits begonnen, sich mit einzelnen Geschädigen außergerichtlich zu einigen. Der VKI kritisiert, dass sich der AWD "mit Geheimhaltungs-vergleichen der Verantwortung stehlen will". Als Beispiel nennt der VKI das Angebot an eine 90-jährige Kundin, der vom AWD ein Teil ihres Verlusts angeboten wurde. Die Frau hätte sich dafür aber zur Geheimhaltung verpflichten müssen. Sie hat dies - mit Unterstützung des VKI - abgelehnt.
Sechs Klagen und acht Prozesse
Mit den nunmehr eingebrachten Sammelklagen sind folgende Verfahren des VKI gegen den AWD bei Gerichten anhängig:
- Fünf Sammelklagen für 2.500 Geschädigte mit einem Gesamtstreitwert von fast 40 Millionen Euro
- Acht Musterprozesse für zwölf Geschädigte mit einem Gesamtstreitwert von 328.563,64 Euro
- Eine Verbandsklage gegen gesetzwidrige Tatsachenbestätigungen in den Gesprächsprotokollen, die dem AWD zum Nachweis der angeblich korrekten Beratungen dienen.
Erste Runde ging an AWD
Bei einem Prozess dürfte dem VKI aber ein Fehler unterlaufen sein: Wie der AWD vor wenigen Wochen bekanntgab, waren einige Kläger nie Kunden des AWD.
Den ersten Prozess gegen einen Anleger konnte der AWD Anfang Jänner bereits gewinnen. Das Handelsgericht Wien entschied, dass der AWD seinen Aufklärungs- und Beratungspflichten voll nachgekommen ist.
(Red.)