Rechtsbereinigung: Der Stichtag an den Iden des März

Josef Moser (am Bild vor seinem ersten Ministerrat am 19. Dezember 2017) wirbt für seine Reform: „Da geht nichts schief.“
Josef Moser (am Bild vor seinem ersten Ministerrat am 19. Dezember 2017) wirbt für seine Reform: „Da geht nichts schief.“APA/AFP/JOE KLAMAR
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Bis 15. März müssen die Ministerien jene Gesetze benennen, die sie behalten wollen. Der Rest soll abgeschafft werden.

Wien. Wir befinden uns im Jahre 2018 nach Christus. Ein Reformminister will alle Gesetze abschaffen, die vor dem Jahr 2000 verlautbart wurden. Alle Gesetze? Nein, denn die Ministerien können und sollen Widerstand leisten. Bis 15. März haben sie vom Reformminister Zeit bekommen, um jene Gesetze zu benennen, die man noch braucht. Allen Vorschriften, die bis zu den Iden des März nicht genannt werden, droht dann aber der Dolchstoß.

Wobei noch vier weitere Prüfungsstufen vorgesehen sind, wie Justiz- und Reformminister Josef Moser am Donnerstagabend bei einem Hintergrundgespräch mit Journalisten betonte. So werde der Verfassungsdienst parallel zu allen Ministerien eine „Schattenliste“ mit Gesetzen erstellen, die behalten werden sollen. Zudem werde es noch eine sechswöchige Begutachtungsphase geben, bei der sich jeder mit Bedenken melden kann. Und auch Beratungen im Justizausschuss sowie im Nationalratsplenum würden noch erfolgen.

Eine Begutachtungsphase und Beratungen im Parlament sind freilich nichts Besonderes, sondern bei Gesetzen üblich. Der Reformminister ist sich aber sicher, dass bei der Rechtsbereinigung nichts schiefgehen wird. „Wenn bei fünfmaliger Kontrolle noch immer einer nicht weiß, dass ein Gesetz wichtig ist, kann es nicht so wichtig sein“, sagte Moser. „Da geht nichts schief“, versprach er. Der parlamentarische Beschluss zur Abschaffung der unnötig gewordenen Gesetze solle dann im Herbst erfolgen.

Zuletzt haben namhafte Juristen davor gewarnt, dass bei Mosers Vorhaben Gesetze unabsichtlich außer Kraft gesetzt werden könnten. Eine Befürchtung, die Moser und zwei von ihm zum Gespräch in den Wiener Justizpalast mitgebrachte Juristen zerstreuen wollten.

Gerhard Hesse, Chef des Verfassungsdiensts, verwies etwa darauf, dass man die jetzige Methode schon 1999 erfolgreich angewandt habe, damals für alle Gesetze, die vor 1946 kundgemacht wurden.

Nach dieser Rechtsbereinigung war freilich strittig, ob das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) in Westösterreich noch gilt, weil man die 1815 bzw. 1817 erlassenen Patente für die Länder Salzburg, Tirol und Vorarlberg nicht berücksichtigt hatte. Der damalige Justizminister, Nikolaus Michalek, stellte schließlich klar, dass sich auch aus einem Verfassungsbeschluss von 1918 noch ergebe, dass das ABGB in ganz Österreich gilt.

Was tun, falls etwas schiefgeht?

Verfassungsrecht werde auch diesmal nicht von der Rechtsbereinigung betroffen sein, versicherte Hesse. Und was könnte man machen, wenn ein Gesetz ungewollt außer Kraft tritt? Dann könne man es rückwirkend wieder in Kraft setzen, sagte Hesse. Ausgenommen davon seien nur Straf- und Verwaltungsstrafrecht. Der Staat dürfe nie rückwirkend Taten sanktionieren.

Und warum benennt man nicht einfach nur jene Gesetze, die abgeschafft werden sollen? Und macht stattdessen den radikalen Schritt, indem man sagt, es treten alle vor dem Jahr 2000 in ihrer Stammfassung kundgemachten Gesetze außer Kraft, außer sie werden explizit als Ausnahme genannt?

„Es ist besser, eine Liste von jenen Gesetze zu haben, die noch gelten“, meinte Klaus Poier, Assistenzprofessor für Öffentliches Recht an der Uni Graz. Zudem würden nun die Ministerien mehr Gehirnschmalz in die gestellte Aufgabe investieren. „Wenn man nur sagen würde, nennt die Gesetze, die aufgehoben werden müssen, denkt jemand eine Stunde nach“, erklärte der Experte. So aber müssten die Ministerien genau überlegen, welche Normen noch nötig sind.

1704 Gesetze vor der Prüfung

Neben der Abschaffung von nicht mehr benötigten Gesetzen will Moser sich heuer auch dem Thema „Golden Plating“ (Übererfüllung von EU-Recht) widmen und die Regeln möglicherweise zurückschrauben. Wobei Konsumenten- und Wirtschaftsvertreter unterschiedliche Vorstellungen davon haben werden, wann eine Übererfüllung schlecht ist. Wie löst man das? Er werde Vorschläge aller Seiten prüfen und am Ende den Vorschlag für eine Reform machen, sagte Moser.

Zunächst steht aber das Ausmisten alter Gesetze an. 1724 Bundesgesetze gibt es laut Verfassungsdienst momentan. 1704 wurden in ihrer Stammfassung vor dem Jahr 2000 kundgemacht und würden somit außer Kraft treten. Es sei denn, sie werden als Ausnahme genannt.

AUF EINEN BLICK

Minister Josef Moser will alle Gesetze abschaffen, die vor dem Jahr 2000 in ihrer Stammfassung verlautbart wurden. Ausgenommen davon sollen nur jene Gesetze sein, die als Ausnahme genannt werden. Bis 15. März haben die Ministerien Zeit, ebendiese Ausnahmen zu benennen. Gleichzeitig erfolgt eine Parallelprüfung durch den in Mosers Ministerium angesiedelten Verfassungsdienst. Nach einer Begutachtungsfrist und Beratung der Abgeordneten soll die Rechtsbereinigung im Herbst vom Parlament beschlossen werden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.01.2018)

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