Das Justizministerium kritisiert indirekt, dass ein Türke wegen Totschlags und nicht wegen Mordes angeklagt wurde. Das sei keine Rüge, sagt Richter-Vertreter Schröder, sondern eine Reaktion auf den öffentlichen Druck.
Einem türkisch-stämmigen Mann wird - nachdem er auf seine Ehefrau eingestochen hat - wegen seiner Herkunft eine "allgemein begreifliche heftige Gemütsbewegung" zugebilligt und der Mann deshalb nur wegen versuchten Totschlags und nicht wegen Mordes angeklagt: Diese Entscheidung der Staatsanwaltschaft Wien hat das Justizministerium in einem Erlass indirekt kritisiert. Es bedürfe der Verständlichkeit aus österreichischer Sicht, so das vierseitige Papier.
Die Judikative sieht darin "keine Rüge", meint zumindest der Vorsitzende der Sektion Richter und Staatsanwälte in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD), Klaus Schröder. Es handle sich dabei vielmehr um "einen Teil des politischen Geschäfts". Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP) habe auf den öffentlichen Druck reagieren müssen, sagte Schröder in der ZiB 24 in der Nacht auf Mittwoch. Der Erlass könne die Richter aber nicht in ihrer Unabhängigkeit beeinflussen. "Wir brauchen keine Nachhilfe", so Schröder.
Das Justizministerium hatte zuvor klar betont, keinen Einfluss auf die Richter nehmen zu wollen. Weil aber das Schreiben an die vier österreichischen Oberlandesgerichte, an die vier Oberstaatsanwaltschaften und sogar an die Korruptionsstaatsanwaltschaft verschickt wurde, wird erwartet, dass es eine nicht zu unterschätzende Wirkung auf die österreichischen Justiz entfalten wird.
(APA/Red.)