HIV-positives Baby kehrt nicht zu Eltern zurück

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Symbolbild(c) FABRY Clemens
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Für die elf Monate alte Muriel übernimmt die steirischen Behörden die Obsorge. Die HIV-positiven Eltern wollten sie durch "Wunderheiler" Hamer heilen lassen. Sie leugnen die Existenz der Krankheit Aids.

Nach einem Monat an der Grazer Kinderklinik kann die elf Monate alte Muriel das Krankenhaus verlassen - allerdings kehrt es nicht zu seinen Eltern zurück, sonder bleibt in der Obsorge der steirischen Behörden, die sie vorerst in einer Jugendwohlfahrtseinrichtung unterbringen. Der Grund für die Entscheidung: Die Eltern des HIV-positiven Kindes verweigern ihm die Behandlung gegen das Virus, weil ihrer Ansicht nach die Krankheit gar nicht existiert.

Die Bezirkshauptmannschaft (BH) hat seit dem Sommer die Obsorge über die medizinische Betreuung und hat das Kind bereits Ende September bei seinen ebenfalls HIV-positiven Eltern abholen lassen. Seither wurde es gegen den Willen seiner Eltern behandelt, worauf sich der Gesundheitszustand des Mädchens laut Angaben der Ärzte stabilisiert hat.

Es müsse auf alle Fälle sichergestellt sein, dass das Mädchen seine Therapie erhält, so der Bezirkshauptmann: "Wenn das Kind seine Medikamente nicht regelmäßig bekommt, stirbt es", sagte er.

Anhänger von "Wunderheiler" Hamer

Die Eltern des Babys sind der Meinung, dass ihre Tochter grundlos gegen eine HIV-Infektion behandelt werde und halten die Krankheit selbst für eine Lüge. Erst die Medikamente gegen das HI-Virus hätten das Mädchen krank gemacht, so die Ansicht der Eltern. Sie möchten ihre Tochter lieber gemäß den Lehren des selbsternannten Wunderheilers Geerd Ryka Hamer behandeln lassen. Hamer sorgte bereits 1995 in Österreich für Schlagzeilen, als er den Eltern der damals sechsjährigen krebskranken Niederösterreicherin Olivia von einer schulmedizinischen Behandlung ihrer Tochter abgeraten hatte.

Bei der Staatsanwaltschaft liegt vonseiten der Kinderschutzgruppe des LKH Graz eine Anzeige gegen die Eltern wegen Verdacht auf "schwere Körperverletzung mit Dauerfolgen" und "vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheit" auf. Ein ärztliches Gutachten wurde in Auftrag gegeben. Im Gegenzug zeigten die Eltern die Ärzte der Kinderklinik, die BH und das Gericht wegen Nötigung, Betrugs, grober Fahrlässigkeit und Beihilfe zum versuchten Totschlag an.

(APA/Red.)

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