EuGH entscheidet heute: Sammel- oder Musterklage gegen Facebook in Österreich?

Datenschutz-Aktivist Max Schrems möchte die Betreiber des sozialen Netzwerks mit Sitz in Irland deshalb in Österreich als Vertreter von 25.000 interessierten Personen klagen.
Datenschutz-Aktivist Max Schrems möchte die Betreiber des sozialen Netzwerks mit Sitz in Irland deshalb in Österreich als Vertreter von 25.000 interessierten Personen klagen.(c) AFP (CHRISTIAN BRUNA)
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Das EU-Höchstgericht verkündet heute sein Urteil, ob der Datenschutz-Aktivist Max Schrems vor österreichischen Gerichten als Vertreter von 25.000 Personen gegen Facebook vorgehen kann.

Mit Hochspannung erwarten Juristen ein für heute Vormittag angekündigtes Urteil des Gerichtshofs der EU (EuGH) in der Auseinandersetzung Max Schrems gegen Facebook. Der österreichische Jurist und Datenschutz-Aktivist führt seit geraumer Zeit eine Auseinandersetzung mit Facebook wegen des seiner Meinung nach zu laschen Umgangs mit dem Datenschutz und der Privatsphäre. Schrems möchte die Betreiber des sozialen Netzwerks mit Sitz in Irland deshalb in Österreich als Vertreter von 25.000 interessierten Personen klagen; die heutige Entscheidung wird darüber Aufschluss geben, ob eine solche Klage vor einem österreichischen Gericht möglich ist.

Die entscheidende – und vom Obersten Gerichtshof (OGH) an den EuGH gerichtete – Frage ist die nach der Zuständigkeit der österreichischen Gerichte für Klagen gegen ein ausländisches Unternehmen wie Facebook, das seinen Sitz in Irland hat. Generalanwalt Michal Bobak hatte im vergangenen Herbst in seinen Schlussanträgen gemeint, Schrems könne in Österreich nicht als Vertreter einer Gruppe klagen. Als Konsument kann Schrems zwar nach EU-Recht an seinem Wohnort in Wien den „Verbrauchergerichtsstand“ auch gegen Unternehmen im Ausland nutzen. Bobak zufolge kann Schrems aber nicht gleichzeitig mit seinen eigenen Ansprüchen auch gleichgerichtete Ansprüche geltend machen, die ihm von anderen Verbrauchern mit Wohnsitz an einem anderen Ort in Österreich, in anderen EU-Staaten oder in Drittstaaten abgetreten worden seien.

Kann man als Verbraucher mit Facebook vor Gericht streiten?

Der EuGH ist an die Einschätzung des Generalanwalts aber nicht gebunden. Er entscheidet also, ob Schrems überhaupt Facebook in Österreich klagen kann. Falls ja, könnte Schrems eine Art Musterverfahren für rechtlich genau gleichgelagerte Fälle führen. Mehr läge ihm aber an einer Sammelklage, die rechtlich verbindlich über die Ansprüche auch anderer Betroffener absprechen würde, und zwar auch in anderen EU-Ländern.

Dazu Schrems: „Seit 2011 hat Facebook so ziemlich jedes Verfahren blockiert oder endlos verzögert. Das Verfahren beim EuGH ist ein Streit, ob man als Verbraucher überhaupt mit Facebook vor Gericht streiten darf – also ob und wo eine Klage zulässig ist. Je nachdem, wie weit der EuGH den Verbrauchergerichtsstand interpretiert, ergibt sich dann eine ‚Musterklage‘ oder eine ‚Sammelklage‘ gegen Facebook. Bisher kommen die Konzerne nach dem Motto ‚teile und herrsche‘ mit Rechtsverletzungen davon, weil es sich für jeden einzelnen Verbraucher nicht auszahlt, sein Recht geltend zu machen. Diese Problem könnte nur eine europäische Sammelklage lösen.“

(kom)

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