Schlechte Karten für Passagiere von Niki und Air Berlin

Reisende besteigen eine Passagiermaschine der Fluggesellschaft NIKI auf dem Flughafen von Palma de M
Mäßige Aussichtenimago/Action Pictures
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Konsumentenschützer raten bei Flugbuchungen ab dem 15.August 2017 sich bis spätestens 1. Februar an Insolvenzverwalter Flöther zu wenden.

Von den Pleiten der Air Berlin und Niki betroffene Passagiere können noch wenige Tage Forderungen anmelden. Viele von ihnen werden aber wohl kein Geld zurück bekommen. Das hat der deutsche Insolvenzverwalter bereits klargestellt. Anders sieht es aus bei Buchungen nach dem 15. August - diese Gelder liegen nämlich auf einem Treuhandkonto - und eventuell bei Entschädigungsansprüchen gegen Niki.

Mehr als eine Million Gläubiger haben bereits Forderungen gegen Air Berlin angemeldet. Wenn sie keine Sonderrechte haben, gehen sie allerdings aller Wahrscheinlichkeit nach leer aus, räumte der deutsche Insolvenzverwalter Lucas Flöther ein. Das betrifft auch Passagiere mit verfallenen Flugtickets. Das Geld, laut Insolvenzbericht bisher 88 Millionen Euro, reiche nämlich nicht einmal, um den vorrangig zu tilgenden Kredit der deutschen Staatsbank KfW über 150 Millionen Euro vollständig zurückzuzahlen.

Buchungen vor 15. August mit wenig Aussicht auf Erfolg

Die Arbeiterkammer (AK) rät bei Flugbuchungen ab dem 15. August 2017 sich an Flöther zu wenden und wegen der Entgelt-Rückerstattung die Erstattung aus dem eingerichteten Treuhandfonds begehren. "Hier sollte zur Sicherheit die Frist vom 1. Februar 2018 eingehalten werden". Auch die staatliche Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) empfiehlt in diesen Fällen, Buchungsdatum, Buchungs- und Ticketnummer sowie die Passagierdaten möglichst rasch und jedenfalls an die Flöther & Wissing Insolvenzverwaltung in Deutschland zu übermitteln.

Für Flugbuchungen und Stornierungen vor dem 15. August gilt ebenfalls die Frist 1. Februar vom deutschen Verwalter. Die AK verweist auf die von Flöther eingerichtete Internetseite www.airberlin-inso.de. "Allerdings gehen Air Berlin-Kunden aller Voraussicht nach leer aus", schätzt der Geschäftsführer des Entschädigungseintreibers FairPlane, Andreas Sernetz, die Chancen in diesen Fällen als gering ein.

Antragsgebühr höher als Entschädigung

Passagiere, deren Niki-Flüge verspätet waren und die deshalb noch offene Entschädigungsansprüche - zwischen 250 und 600 Euro aus der EU-Fluggastrechte-Verordnung - haben, können diese laut Arbeiterkammer im österreichischen Niki-Insolvenzverfahren geltend machen. Diese Forderungsanmeldung sei noch bis zum 14. Februar beim Landesgericht Korneuburg per E-Mail oder per Post möglich und koste 23 Euro Gerichtsgebühr.

Ob sich die Anmeldung lohnt, hängt von der Quote für die Niki-Gläubiger ab. Die Höhe bzw. ob es überhaupt eine gibt, ist noch unklar. Die Quote dürfte aber, wenn sich denn eine ausgeht, eher im einstelligen Prozentbereich liegen, schätzen Insolvenzexperten gegenüber der APA. Im Durchschnitt liegt die Quote insolventer Unternehmen in Österreich bei sieben Prozent. Bei Niki werden zudem hohe Masseforderungen erwartet, die die Quote drücken.

"Im schlimmsten Fall kann es sein, dass die 23 Euro, die auf das Gerichtskonto des Landesgerichtes Korneuburg zu überweisen sind, mehr ausmachen als die Entschädigung, die die Passagiere erhalten", weist die Passagierrechte-Agentur apf auf die Kosten hin. "Bezüglich der Niki-Insolvenz haben sich rund 200 Passagiere an die apf gewandt", sagte apf-Pressesprecherin Martina Galos zur APA.

Am glimpflichsten davon gekommen sind Kunden, die eine Pauschalreise gebucht haben. Bei einer Pauschalreise hat nämlich der Reiseveranstalter für Ersatzflüge oder eine andere Beförderung zu sorgen. Hier besteht im Gegensatz zu reinen Flugbuchungen eine Insolvenzabsicherung. Die AK rät jedenfalls "mit dem Reiseveranstalter Kontakt aufzunehmen".

 

(APA)


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