Falsche Juristin werkte im Asylamt

Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl entscheidet, ob Fremde bleiben dürfen oder gehen müssen.
Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl entscheidet, ob Fremde bleiben dürfen oder gehen müssen.Die Presse/Clemens Fabry
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Einer Frau wird vorgeworfen, mit gefälschten Unterlagen an ihrer Karriere in der Fremdenbehörde gearbeitet zu haben. Sie musste das Amt verlassen. Im Februar steht sie vor Gericht.

Wien. Eine peinliche Affäre beschäftigt das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA): Im Bereich der Regionaldirektion Oberösterreich ist eine Mitarbeiterin aufgeflogen, die sich ihr Amt erschlichen haben dürfte. Der 40-Jährigen wird vorgeworfen, einen gefälschten Diplomstudienabschluss vorgelegt zu haben, um im BFA Karriere machen zu können. Sie musste das Amt mittlerweile verlassen. Während ihr eigener Fall schon ab Februar vor dem Landesgericht Linz strafrechtlich abgehandelt wird, ist noch nicht ganz klar, was mit den von ihr bearbeiteten Akten passieren wird.

Existenziell wichtige Entscheidungen

Das BFA mit Sitz in Wien und mehreren Regionalstellen in den anderen Bundesländern entscheidet in 1. Instanz über das Wohl und Wehe von Fremden in Österreich: Es kann ihnen aus berücksichtigungswürdigen Gründen den Aufenthalt erlauben, es kann dessen Ende verfügen, und es kann nötigenfalls auch die Schubhaft anordnen. Vor allem aber beginnen sämtliche Asylverfahren in Österreich bei diesem Amt. Es geht also um Entscheidungen von häufig existenzieller Bedeutung, die deshalb sorgfältig aufbereitet werden sollten.

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