Neue Universitätsräte. Laut Medienberichten hat die ÖVP einige Kandidaten der FPÖ abgelehnt. Mitte Februar soll die Liste vorliegen.
Wien. Die Bestellung der Universitätsräte, die demnächst ansteht, sorgt für Wirbel. Das Innenministerium von Herbert Kickl (FPÖ) rückte gestern aus, um Medienberichte klarzustellen: Dass der Staatsschutz mehrere von der FPÖ nominierte Kandidaten durchleuchte, entbehre jeder Grundlage.
Tatsache ist aber, dass das Wissenschaftsressort die vorgeschlagenen FPÖ-Kandidaten gerade nach den jüngsten Affären auch auf rechtsextreme oder antisemitische Äußerungen prüft, wie Ressortchef Heinz Faßmann (ÖVP) sagte („Die Presse“ berichtete). Wer hier auffällig sei, werde nicht als Uni-Rat akzeptiert. Offenbar dürfte es auch schon Kandidaten gegeben haben, die die ÖVP nicht goutierte. Der „Kurier“ nennt jedenfalls drei Namen von Burschenschaftern, die abgelehnt worden sein sollen. Auf „Presse“-Anfrage heißt es aus dem Wissenschaftsressort nur, dass es sich bei der Nominierung der Räte um ein laufendes Verfahren handle.
Die gesetzlichen Vorgaben für die Räte – sie haben eine ähnliche Funktion wie Aufsichtsräte in der Wirtschaft – sind relativ weit formuliert: Bestellt werden können Personen, die in verantwortungsvollen Positionen in der Gesellschaft, insbesondere der Wissenschaft, Kultur oder Wirtschaft tätig sind oder waren. Und die wegen ihrer „hervorragenden Kenntnisse und Erfahrungen“ einen Beitrag zur Erreichung der Ziele der Uni leisten können. Gesperrt sind unter anderem Mitglieder der Bundes- oder Landesregierung, politische Mandatare oder Personen, die in den vergangenen vier Jahren eine solche Funktion innehatten. Erstmals müssen die Uni-Räte zu 50 Prozent weiblich sein. Bisher waren 40 Prozent Frauen vorgegeben.
Funktionsperiode beginnt im März
Die Liste mit den zukünftigen Uni-Räten, die die Regierung bestellt – 60 Personen sucht die Regierung aus, 60 holen sich die Universitäten selbst –, werde Mitte Februar vorliegen, heißt es aus dem Wissenschaftsressort. Die Bestellung könnte im Rahmen der Ministerratssitzungen am 14. oder 21. Februar anstehen. Die neue Funktionsperiode der Uni-Räte beginnt am 1. März. Ihr Job ist unter anderem die Wahl des Rektors aus einem Dreiervorschlag des Senats. (beba/pri)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.02.2018)