In Freihandelszonen können westliche Konsumartikelhersteller E-Commerce mit Endkunden betreiben. Sie ersparen sich so chinesische Partner, aufwendige Produktzulassungen und Zölle. Die Nachfrage nach Premiumware ist enorm.
Theresa May hat eine schöne Vision: Großbritannien soll mit China freien Handel treiben können. In ihrem Jet der Royal Air Force, beim Anflug zu einem dreitägigen Staatsbesuch im Reich der Mitte, verkündete die britische Premierministerin vergangene Woche ihren Plan eines Freihandelsabkommens mit der ökonomischen Supermacht, die nach kurzer Schwächephase wieder boomt. Aber sie vergaß dabei nicht zu ergänzen: Vorher müssen sich die Chinesen noch anstrengen und vieles verbessern. Worum es ihr geht? Die Dame aus der Downing Street blieb im Vagen: Hindernisse für den Handel beseitigen, die Märkte öffnen.
Woran es bisher konkret mangelt, davon können nicht nur britische Unternehmen viele Lieder singen. Aber es gibt bereits heute eine weit geöffnete Hintertür in den oft hermetisch verschlossen wirkenden Markt: den Onlinehandel über Zonen mit Ausnahmeregelungen. Eine Option, die etwa der größte britische Konsumgüterkonzern Unilever schon seit geraumer Zeit nutzt – und die auch kleinere Firmen immer öfter für sich entdecken.
Bürokratie umschifft. Welche Steine lassen sich so aus dem Weg räumen? Wer als westlicher Anbieter eine Fabrik vor Ort bauen will, darf das nicht auf eigene Faust, sondern muss mit einem lokalen Partner ein Joint Venture eingehen. Wer ersatzweise zuhause hergestellte Waren an Händler importiert, zahlt hohe Zölle, meist in der Größenordnung von 30 Prozent. Und wer eine breite Palette im Angebot hat, muss sich auf eine kleine Auswahl beschränken, sonst wäre der Aufwand viel zu groß. Denn jeder Artikel muss einzeln zugelassen werden. Das bedeutet: eine lange Prozedur mit Bündeln von Formularen und Vollkosten von jeweils rund 10.000 Dollar. Es sei denn, man nutzt die einladend offene Hintertür.