Weil die Politik ein Wahlzuckerl unpräzise formuliert hat, herrscht in Verlassenschaftsverfahren Rätselraten. Ein Gericht muss nun die Rechtslage klären.
Wien. SPÖ und ÖVP hatten sie im Vorjahr als Wahlzuckerl beschlossen, auch die FPÖ war mit an Bord. Die Rede ist von der Abschaffung des Pflegeregresses, die im Juni 2017 den Nationalrat passierte und nun per Jahreswechsel Rechtskraft erlangte. Seither steht im Verfassungsrang, dass weder auf das Vermögen von Heimbewohnern noch auf das der Erben zugegriffen werden darf. Doch jetzt zeigt sich, dass die Sache doch nicht so klar ist.
Das Problem betrifft laufende Verlassenschaftsverfahren, in denen Pflegeheimbetreiber noch vor dem Jahreswechsel Ansprüche angemeldet haben. Strittig ist, ob in diesen Fällen Heimbetreiber noch Geld erhalten oder ob das Vermögen nur den Erben zusteht. „Das ist ein ganz großes Thema“, sagt Andreas Tschugguel, Notarsubstitut in der Wiener Kanzlei von Christoph Beer. „Allein wir haben zehn bis zwanzig Fälle, in denen diese Frage von Relevanz ist“, berichtet Tschugguel, der als Verlassenschaftskurator mit dem Problem konfrontiert ist. Österreichweit dürften es hunderte Fälle sein, in denen das Gesetz für Unsicherheit sorgt, sagt der Jurist zur „Presse“.