Leitartikel

Das Strafrecht ist zu sensibel für einfache Schlagzeilen

Karoline Edtstadler soll die Aufgabe von Josef Moser übernehmen.
Karoline Edtstadler soll die Aufgabe von Josef Moser übernehmen.(c) APA/GEORG HOCHMUTH
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Die Staatssekretärin des Innenministers soll für den Justizminister Reformen erarbeiten. Das ist verfassungsrechtlich originell und inhaltlich heikel.

Für Strafrechtsreformen ist das Justizministerium zuständig. Nun soll aber die ÖVP-Staatssekretärin im Innenministerium, Karoline Edtstadler, die Aufgabe von Josef Moser übernehmen. Das klingt ausbaufähig. Vielleicht könnte man auch dem FPÖ-Staatssekretär im Finanzministerium, Hubert Fuchs, so ein politisches Erasmusjahr gönnen und ihn etwa statt der Außenministerin in ferne Länder reisen lassen.

Verfassungsrechtlich gesehen klingt das alles kurios. So sind Staatssekretäre nicht Teil der Regierung, sondern Gehilfen eines konkreten Ministers. Nun soll Edtstadler aber nicht ihrem Minister, Herbert Kickl, zur Seite stehen. Sondern Edtstadler, die Kickl weisungsgebunden ist, soll Entscheidungen für Moser treffen. Das läuft auf eine Art Entmündigung des Justizministers hinaus, wenngleich Edtstadler als frühere Richterin fachlich schon geeignet sein mag, sich dem Thema zu widmen.

Noch wichtiger ist aber die Frage, ob man eine Strafrechtsreform benötigt. Denn schließlich gab es gerade erst eine, die Anfang 2016 in Kraft trat. Und diese hatte das Ziel, Strafdrohungen bei Gewaltdelikten anzuheben und ein mögliches Missverhältnis gegenüber Vermögensdelikten auszugleichen. Also genau das, was die Koalition jetzt auch tun möchte.

Nun scheint die ÖVP zu meinen, dass die damalige Verschärfung bei Gewalt- und Sexualdelikten nicht weit genug gegangen ist und es höhere Mindeststrafen braucht. Tatsächlich musste die ÖVP ja bei der Strafrechtsreform Kompromisse machen, und solche fallen mit der SPÖ in der Regierung natürlich anders aus als in einer Partnerschaft mit der FPÖ. Wenn also die neue Koalition die Strafen weiter verschärfen möchte, ist das natürlich legitim.

Vorangegangen war der Strafrechtsreform 2016 aber eine Expertenkommission. Und nun will die Regierung schon wieder eine Expertenkommission („Taskforce“) einsetzen, die dann im ersten Halbjahr 2019 ihre Ergebnisse abliefern soll. Und plötzlich keimt ein Verdacht auf. Geht es der Koalition etwa doch mehr darum, möglichst lang Schlagzeilen im Kampf gegen Gewalttaten zu produzieren, und weniger darum, rasch einen echten Missstand im Strafrecht zu beseitigen?

Denn so, wie ÖVP-Chef Sebastian Kurz im Wahlkampf sprach, und so, wie FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache nun redet, scheinen sich beide sicher zu sein, dass es höhere Strafen braucht. Dann müssten sie diese aber rasch umsetzen.

Will die Regierung hingegen auf Experten hören, so kann sie durchlesen, was die Expertengruppe in der vergangenen Legislaturperiode abgeliefert hat.

Will die Koalition aber nur schauen, ob die Reform 2016 genügt hat, soll sie nicht jetzt schon davon sprechen, dass zusätzliche Verschärfungen nötig seien. Sondern erst in Ruhe die neuen Urteile abwarten. Das dauert etwas, weil man die strengere Rechtslage erst auf jene Taten anwenden darf, die ab 2016 begangen wurden, und diese Täter daher teilweise erst vor Gericht gestellt werden.

Abschreckender als höhere Strafen wirkt zudem eine gute und rasche Aufklärung von Verbrechen. Und bevor man einen Gewalttäter auf freien Fuß setzt, muss man durch Präventivmaßnahmen sicherstellen, dass er nicht wieder zuschlägt. Diese Themen sind freilich komplexer als ein Ruf nach höheren Strafen.

Auch Justizminister Moser hat kurz nach Amtsantritt im „Presse“-Interview erklärt, dass „eine besondere Sensibilität“ bei einer weiteren Verschärfung des Strafrechts nötig sei. Nun heißt es aber, dass sich Moser voll auf Reformen in Staat und Verfassung konzentrieren müsse. Immerhin dürfen Experten seines Ressorts in Edtstadlers Taskforce vertreten sein und darf das Justizministerium deren Ergebnisse formal umsetzen.

Die Regierung wäre gut beraten, nicht wie zuletzt anhand einzelner Urteile zu niedrige Strafen anzuprangern. Denn bei der Bemessung einer Sanktion kommt es auf den Einzelfall an. Besser wäre es, sich mit den Experten des Justizministeriums auf dem kurzen Amtsweg zu beraten, ob es nach der Reform 2016 im Gesamtverhältnis noch Missverhältnisse bei den Strafen gibt. So könnte man, ohne wieder eine neue Expertengruppe zu bemühen, Reformen rasch angehen. Sofern, ja sofern diese nötig sind.

E-Mails an: philipp.aichinger@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.02.2018)

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