Strafverfügungen gegen sechs Online-Vermieter in Wien

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Wien streitet mit den Zimmervermietern um die Abführung der Ortstaxe. Mit dem Platzhirschen Airbnb sucht man einstweilen nach einer Lösung.

Die Stadt Wien hat im Streit um die Abführung der Ortstaxe inzwischen Strafverfügungen gegen sechs Online-Zimmervermieter verhängt. Die betroffenen Plattformen haben aber allesamt Einspruch eingelegt, weshalb noch keine Strafen auferlegt wurden, wie das Büro von Finanzstadträtin Renate Brauner (SPÖ) der APA mitteilte. Mit dem Platzhirschen Airbnb sucht man einstweilen weiterhin nach einer Lösung. Hintergrund ist das im Sommer 2017 in Kraft getretene strengere Wiener Tourismusförderungsgesetz, wodurch die Regeln für Web-Vermieter verschärft wurden. Herzstück ist die verpflichtende Datenübermittlung von Plattformen an die Stadt, um die Abführung der Ortstaxe sicherzustellen. Als Alternative können die Anbieter Vereinbarungen mit dem Rathaus treffen, um etwa die Ortstaxe selbst einzuheben und gesammelt an die Stadtkasse abzuführen.

Laut Brauner-Büro und der zuständigen MA 23 haben inzwischen acht Plattformen die Daten jener User, die Zimmer oder Wohnungen anbieten, übermittelt. Mit zwei Anbieter-Seiten laufen Gespräche über eine Vereinbarung - darunter mit Airbnb. Das bestätigte auch die Unternehmenssprecherin: Man sei zuversichtlich, dass es bald zu einer Lösung komme.

Keine Kooperation mit sechs Vermietern

Mit sechs Vermietern ist es bisher zu keiner Kooperation gekommen. Hier sind Strafverfügungen anhängig. Sollten die Einsprüche abgelehnt werden, folgen Pönalen. Eine Plattform habe inzwischen ihren Betrieb in Wien eingestellt, hieß es.

Die strengeren Rahmenbedingungen und die damit verbundene Info-Offensive der Stadt haben offenbar auch bei den Unterkunftgebern Wirkung gezeigt. Die Zahl der Ortstaxekonten ist deutlich gestiegen. Mit Stand Anfang 2018 waren es 1.956 Konten, drei Jahre zuvor erst 333. Außerdem wurden die privaten Vermieter persönlich oder per Schreiben auf ihre Gebührenpflicht hingewiesen. Bei 410 Personen war kein Abgabenkonto vorhanden. 242 diesbezügliche Verfahren wurden bereits abgeschlossen, wobei 212 neue Konten eröffnet wurden. In 30 Fällen gaben die Betroffenen an, nicht der Ortstaxepflicht zu unterliegen. Hier prüft die Stadt weiter.

(APA)

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