Gleich drei Volksbegehren können in den kommenden Wochen unterstützt werden. Seit Ende Jänner geht dies auch ohne Gang ins Gemeinde- oder Bezirksamt. Wie die elektronische Unterzeichnung erfolgt: ein Überblick.
Für Geschlechtergerechtigkeit, ein Rauchverbot und faire Asylquoten: Im Februar sammeln drei Initiativen Unterschriften für die Durchführung ihres Volksbegehrens. Interessierte können sich den Weg in die Behörde sparen: Das zentrale Wählerregister erlaubt seit 30. Jänner, Unterstützungserklärungen online abzugeben.
- Schritt eins: Die Handysignatur
Die Handysignatur wurde 2009 eingeführt und ist sozusagen die Erbin der Bürgerkarte. Auf diesem Weg können beispielsweise Meldebestätigungen online angefragt werden. Aktiviert wird der virtuelle Pass über das Portal www.handy-signatur.at – und zwar über die eigenen Daten von FinanzOnline oder des Benutzerkontos der Post. Wem das zu kompliziert ist, muss doch noch einmal aufs Amt: In die Registrierstellen von Bezirksämtern oder auch von Bezirkshauptmannschaften.
- Schritt zwei: Die Anmeldung
Wer also eine Handy-Signatur besitzt, kann sie auch bei Referenden als virtuelle Unterschrift nutzen. Über die Homepage des Innenressorts (www.bmi.gv.at) wird man zum entsprechenden Portal geführt, auf dem die Daten eingegeben werden. Auf diesen Weg können auch Auslandsösterreicher mit einem solchen elektronischen Pass Referenden unterzeichnen.
- Schritt drei: Die Entscheidung
Nach der Registrierung kommt die Entscheidung – ob und welches Volksbegehren man unterzeichnen möchte. Derzeit sind Unterstützungserklärungen für das Asyl-Volksbegehren zugelassen: Die „Initiative gemeinsam entscheiden“ will Asylverfahren in der EU fairer verteilen. Oder, als Alternative, die Kosten für verhältnismäßig stark belastete Länder von den laufenden EU-Beitragszahlungen abziehen.
Ab kommenden Montag kann aber auch das Frauenvolksbegehren unterstützt werden: Die Initiatorinnen haben sich unter anderem als Ziel gesetzt, die Lohnschere zwischen Männern und Frauen zu schließen (siehe Bericht rechts). Am Donnerstag, den 15. Februar, kommt das Volksbegehren für ein Rauchverbot dazu. Die Ärztekammer tritt damit gegen die Entscheidung der Regierung auf: Denn ÖVP und FPÖ wollen nun doch nicht das Rauchen in sämtlichen Lokalen verbieten.
- Die Alternative: Der Amtsweg
All jene, die Volksbegehren lieber analog unterstützen, können dies weiterhin tun. Durch das zentrale Wählerregister wird auch dieser Amtsweg erleichtert: Denn nun kann man die Unterstützungserklärung unabhängig vom Hauptwohnsitz in jedem Gemeindeamt abgeben.
Übrigens: Die Unterschriften werden derzeit nur für die Durchführung der Volksbegehren gesammelt. Nur wenn ein Promille der österreichischen Bevölkerung (das sind derzeit 8401 Personen) unterzeichnen, wird eine Eintragungswoche für das offizielle Volksbegehren festgelegt. Werden dann mindestens 100.000 Unterschriften erreicht, muss das Thema zumindest im Parlament behandelt werden – wobei die rund 8400 gesammelten Unterschriften bereits mitzählen. Rechtlich bindend ist das Ergebnis des Volksbegehrens, anders als die Volksabstimmung, allerdings nicht.
Auf einen Blick
Für gleich drei Initiativen werden in den nächsten Wochen Unterschriften gesammelt: Ab Montag, den 12. Februar, kann das Frauenvolksbegehren (vier Wochen lang) unterstützt werden. Das Volksbegehren für ein totales Rauchverbot hat am 15. Februar seinen offiziellen Startschuss. Ein Volksbegehren, das sich für eine faire Verteilung von Flüchtlingen in der EU beziehungsweise die Kosten der Verfahren ausspricht, kann bereits jetzt unterschrieben werden.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.02.2018)