"Swift"-Abkommen in Kraft - aber keine Datenweitergabe

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Swift(c) AP (Bernd Kammerer)
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Das umstrittene "Swift"-Abkommen zwischen der EU und den USA ist in Kraft getreten. Trotzdem werden vorerst keine Daten an US-Behörden geliefert.

Das umstrittene "Swift"-Abkommen zwischen der EU und den USA ist am Montag in Kraft getreten - allerdings wohl nur vorübergehend für neun Tage. Denn das EU-Parlament muss d-er Vereinbarung noch zustimmen.

Die Abgeordneten aller großen Parteien wollen das Abkommen aber bei einer Abstimmung am 10. Februar zu Fall bringen. Grund sind Datenschutzbedenken, aber auch die Forderung nach mehr Mitspracherecht. In diesem Fall hätten die USA dann keinen Zugang mehr zu den Servern des belgischen Finanzdienstleisters Swift.

Die EU-Kommission setzte sich am Montag noch einmal für das Abkommen ein. "Es ist wichtig für die EU, dass sie in ihrem Anti- Terror-Kampf keine Sicherheitslücke lässt", sagte ein Kommissionssprecher.

Vorläufig keine Weitergabe von Bankdaten

Der belgische Finanzdienstleister Swift will entgegen der Planung der EU-Kommission und des EU-Ministerrates keine Bankdaten von europäischen Bürgern vorläufig an die US-Behörden zur Terrorismusbekämpfung weitergeben. Unternehmenssprecher Euan Sellar sagte am Montag, das am Montag in Kraft getretene Interimsabkommen zwischen der EU und den USA sei ohne Zustimmung des EU-Parlaments "rechtlich nicht durchsetzbar".

Daher werde Swift bis zur Abstimmung über das Bankdatenabkommen im Europaparlament, die am 10. Februar geplant ist, abwarten, betonte der Sprecher. "Wir brauchen eine Rechtsgrundlage für den Austausch von Daten unserer Kunden." Außerdem gelte für das Unternehmen ein strikter Schutz seiner Kundendaten. Sollte das Interimsabkommen vom EU-Parlament gebilligt werden, werde Swift zunächst die praktische Umsetzung des Abkommens diskutieren.

Datennutzung unklar definiert

Das sehen auch die EU-Mitgliedsländer so, die den Vertrag mit Washington im vergangenen Herbst abgesegnet haben. Er soll bis Oktober gelten. Bis dahin wollen die EU-Staaten ein langfristiges Abkommen mit den USA aushandeln und dabei von vornherein das Europaparlament einbeziehen.

Aus Österreich hat sich die Arbeiterkammer (AK) zu Wort gemeldet. Sie verlangt in einer Aussendung vom Montag, dass das Abkommen nicht angewendet wird, bis das EU Parlament abstimmt. Die AK begrüße die ablehnende Haltung des EU Parlaments und verlange für die Abstimmung im Februar eine Verhinderung des Swift-Abkommens. "Im jetzigen Übergangsabkommen sind die Datenschutzgarantien zu schwach", so AK-Konsumentenschützerin Daniela Zimmer. "Auch die Art der Datennutzung ist viel zu unscharf formuliert, also welche Daten zu welchem konkreten Zweck von wem an wen übermittelt und wie lange gespeichert werden dürfen." Die USA verfügt derzeit über kein den europäischen Standards entsprechendes Datenschutzniveau. "Wir begrüßen die kritische Haltung des EU Parlaments zum Abkommen", sagte Zimmer. Sollte es wider Erwarten zu einer neu auszuverhandelnden Vereinbarung kommen, pocht die AK auf geeignete Rechtsschutzgarantien. "Das Vorhaben dient zwar Staatssicherheitsinteressen, berührt aber auch stark Konsumentenanliegen", so Zimmer. "Daher muss jedenfalls der Schutz der Konsumentendaten sichergestellt werden."

(APA)

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