Gastkommentar

Es geht bei der Familiengerichtshilfe um Wohl der Kinder

Replik. Die Beschleunigung der Verfahren kann nicht das Hauptkriterium sein.

Die seit 2014 agierende Familiengerichtshilfe funktioniert nicht wirklich. Sie sollte die Arbeit der Justiz beschleunigen und die Richter entlasten. Tatsächlich aber verzögern nicht ausreichend qualifizierte Personen – Pädagogen, Sozialarbeiter und Psychologen – mehr, als sie den Betroffenen helfen“, schreibt Margarethe Tews in ihrem Gastkommentar in der „Presse“ vom 1.2. Ihr Beitrag kann nicht unwidersprochen bleiben.

Der Rechnungshof und das Institut für Familienforschung haben 2016/2017 die Auswirkungen des neuen Kindschaftsrechts untersucht und dabei auch die Familiengerichtshilfe unter die Lupe genommen. Beide Studien haben ein positives Bild von der Familiengerichtshilfe gezeichnet, aber auch ergeben, dass sie die Verfahren nicht beschleunigt hat. Hat Frau Tews also recht?

Dazu muss zunächst einmal geklärt werden, was die Familiengerichtshilfe erreichen soll. Sie soll nicht in erster Linie Verfahren möglichst rasch beenden und die Richterinnen und Richter entlasten. Vielmehr soll sie die Interessen der Kinder in den Mittelpunkt der Verfahren rücken.

Lösungen, die Bestand haben

In Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren – nur daran wirkt die Familiengerichtshilfe mit – sollen Paarkonflikte nicht alles andere, vor allem die Bedürfnisse der Kinder, überlagern. Die Familiengerichtshilfe soll mit den Eltern an gemeinsame Lösungen des Konflikts arbeiten, an Lösungen, die Bestand haben, weil sie von den Beteiligten mitgetragen werden. Das kann natürlich seine Zeit benötigen.

Ist dieses Ziel erreicht worden? Dazu der Rechnungshof: „In Anbetracht der zahlreichen externen Faktoren (bspw. Konfliktpotenzial), welche die Tätigkeit der Familiengerichtshilfe beeinflussten, bewertete der Rechnungshof positiv, dass bundesweit etwa bei einem Viertel der Aufträge eine einvernehmliche Lösung erzielt werden konnte.“ Weiters konstatiert der Rechnungshof einen Rückgang von Rechtsmitteln und von Anträgen, mit denen die Verfahren nach einer vorläufigen Lösung wieder eröffnet werden.

Positive Auswirkungen

Laut dem Institut für Familienforschung bescheinigen neun von zehn Richterinnen und Richter der Familiengerichtshilfe eine eindeutig positive Auswirkung auf die Akzeptanz der richterlichen Entscheidungen. Und zwischen 74 und 94 Prozent der vom Institut befragten Expertinnen und Experten (Sachverständige, Kinder- und Jugendhilfe etc.) halten die Familiengerichtshilfe für ein geeignetes Mittel, um das Wohlergehen der Kinder sicherzustellen.

Von nicht ausreichenden Qualifikationen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Familiengerichtshilfe ist hier keine Rede.

Das alles heißt nicht, dass man die Dinge nicht verbessern kann. Das Justizministerium hat im Rahmen seiner Fachaufsicht einen ständigen Qualitätssicherungsprozess in die Wege geleitet. Auch organisatorisch kann so manches vielleicht noch optimiert werden; dies wird derzeit eingehend untersucht.

Der Gesetzgeber wird aber weiter gut beraten sein, in Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren das besondere Augenmerk auf Instrumente zu legen, die es Eltern wieder ermöglichen, für ihre Kinder da zu sein und aus dem Konflikt gestärkt in die Zukunft zu gehen. Wer immer nur die rasche Entscheidung im Fokus hat, übersieht, dass nachhaltige Lösungen für die weitere Entwicklung eines Kindes wichtiger sind.

Hier hat sich die Familiengerichtshilfe nach allen objektiven Informationen, die bisher vorliegen, große Verdienste erworben.

Peter Barth leitet die Abteilung für Familien-, Personen- und Erbrecht im Justizministerium. Davor war er Familienrichter.

E-Mails an: debatte@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.02.2018)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.