USA wehren sich gegen Kritik an Swift-Abkommen

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Die Suche nach Terror-Finanziers sei mit Datenschutz vereinbar, der Zugriff auf Bankdaten sehr wohl nützlich. "Das Abkommen spricht für sich selbst, was Datenschutz betrifft", sagte ein Beamter des US-Finanzministeriums.

BRÜSSEL. Die US-Regierung und der belgische Finanzdienstleister Swift haben am Dienstag in Gesprächen mit der „Presse“ versucht, die Kritik am EU-US-Abkommen zur Weitergabe von Finanzüberweisungsdaten zu zerstreuen und Missverständnisse über dessen Funktionsweise auszuräumen. Seit Montag ist dieser Vertrag für neun Monate in Kraft, sofern das Europaparlament am 10.Februar nicht dagegen stimmt. Diesfalls träte der Vertrag, der als „Swift-Abkommen“ landläufig ist, außer Kraft. Das US-Finanzministerium könnte dann im Rahmen seines „Terrorist Finance Tracking Program“ (TFTP), wie seit 1.Jänner der Fall, von Swift keine Daten über rein europäische Überweisungen mehr anfordern, die als Hinweise auf Terroristen dienen können. Überweisungen in die USA oder aus ihnen sind hingegen weiterhin dem Zugriff der US-Behörden ausgesetzt.

„Gibt kein Data-Mining“

„Das Abkommen spricht für sich selbst, was Datenschutz betrifft“, sagte ein Beamter des US-Finanzministeriums. „Es gibt kein Data-Mining, keine algorithmische Durchsuchung oder Ähnliches.“ Ein Sprecher von Swift ergänzte: „Das Abkommen basiert auf den Garantien, die die USA Swift zugesichert haben. Somit käme es den Anforderungen für Datenschutz am ehesten entgegen.“ Das TFTP wurde in der Folge der New Yorker Anschläge vom 11.September 2001 begonnen; bis 2006 blieb es geheim, dass ein europäisches Unternehmen den US-Behörden sensible Daten ausliefern musste.

Die Datenweitergabe funktioniert laut dem US-Beamten und dem Swift-Sprecher so: Wenn es einen konkreten Verdacht hinsichtlich der Überweisungen einer konkreten Person in einem bestimmten Zeitraum gibt, suchen die Amerikaner bei Swift um die Zahlencodes dieser Überweisungen an. Swift lässt diese Anfragen durch eigene und externe Prüfer auf ihre Relevanz und Vereinbarkeit mit europäischem Datenschutzrecht prüfen und sendet bei Zustimmung die Daten an einen sicheren Ort des US-Finanzministeriums. „Absolut keine dritten Personen haben Zugang zu unseren Betriebsräumlichkeiten“, betonte der Swift-Sprecher.

Swift-Daten nicht vor Gericht

Wie oft das bisher passiert ist, wollte er ebenso wenig bekannt geben wie der US-Beamte. „Wir untersuchen weniger als 0,1Prozent der übergebenen Daten“, sagte Letzterer. Übrigens dürfte kein US-Staatsanwalt (und auch keiner in Europa) die TFTP-Daten vor Gericht als Beweismaterial verwenden. Sie würden nur Hinweise liefern, bei welchen Banken er die Öffnung von Konten beantragen könnte.

Auch den Vorwurf, die Swift-Daten würden beim Aufspüren von Terroristen kaum helfen, parierte der US-Beamte. Ein Sprecher der deutschen Bundesanwaltschaft hatte erklärt, die Festnahme der islamistischen „Sauerland-Gruppe“ sei ohne Hinweise aus dem TFTP erfolgt. Das liege daran, sagte der US-Beamte, dass die amerikanischen Geheimdienste die Quellen von Hinweisen unkenntlich machen, wenn sie diese anderen Staaten zur Verfügung stellen.

Es sei also sehr wohl möglich, dass Swift-Daten zur Überführung der „Sauerland-Gruppe“ beigetragen hätten, der deutsche Staatsanwalt das aber nicht wusste. „Wir reden auch mit anderen deutschen Behörden. Die halten das Programm für sehr hilfreich.“

AUF EINEN BLICK

Das „Swift-Abkommen“ soll es dem US-Finanzministerium erlauben, bei der Aufspürung der Finanziers von Terrorgruppen auf die Codes verdächtiger Überweisungen zuzugreifen, die vom belgischen Unternehmen Swift verwaltet werden. Es ist seit 1. Februar in Kraft, Swift verweigert aber vorerst seine Anwendung.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.02.2010)

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