Härtere Strafen für "religiös motivierte Delikte"?

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Symbolbild(c) Clemens Fabry
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Das Justizministerium überlegt eine Gesetzesänderung, damit Ehrenmord oder Genital-Verstümmelung härter bestraft werden können. Anlass ist ein mildes Totschlag-Urteil gegen einen gebürtigen Türken.

"Religiös motivierte Delikte" wie Ehrenmord oder Genitalverstümmelung könnten bald strenger bestraft werden: Geht es nach den Wünschen von ÖVP-Generalsekretär Fritz Kaltenegger, soll der gesetzliche Rahmen geändert oder verschärft werden, sagte er de "Kronen Zeitung". Ein Sprecher von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (parteilos) bestätigte "Überlegungen". 

Religiöse Motive für Verbrechen sollen kein Milderungsgrund sein, sondern eine "besondere Erschwerung" darstellen, wünscht sich die ÖVP. Konkret gehe es der Partei um körperliche Gewalt wie Ehrenmorde oder Genitalverstümmelungen, aber auch um Unterdrückung wie Zwangsheirat oder Verweigerung des Zugangs zum Arbeitsmarkt.

Für welche Delikte die Verschärfung gelten sollte, wollte das Justizministerium nicht im Detail nennen. Allerdings gebe es derzeit "diverse Überlegungen, wie Gewalt in der Familie strafrechtlich stärker geahndet werden kann", hieß es. Hier wolle man auch "religiös motivierte Handlungen, die nach österreichischen Recht als Gewalt oder schwere Nötigung zu qualifizieren sind", prüfen.

Totschlag-Urteil als Hintergrund

Hintergrund der Debatte ist das Urteil des Wiener Straflandesgerichts, mit dem einem gebürtigen Türken, der seine scheidungswillige Ehefrau niedergestochen hatte, eine "allgemein begreifliche, heftige Gemütsbewegung" zugestanden wurde. Nach heftigen Protesten stellte das Ministerium per Erlass an sämtliche Oberlandesgerichte und Oberstaatsanwaltschaften klar, "dass nach Lehre und Rechtsprechung weder die Ausländereigenschaft im Allgemeinen noch die Herkunft aus einem bestimmten Land für sich genommen den Grad der Heftigkeit einer Gemütsbewegung und die allgemeine Begreiflichkeit einer heftigen Gemütsbewegung zu begründen vermögen".

Schon im Jahr 2008 hatte Innenministerin Maria Fekter (ÖVP) angerigt, "Kulturdelikte" als neue Straftatbestände ins Gesetzbuch einzuführen. Dieser Plan gilt aber als unwahrscheinlich. Juristen haben wiederholt darauf hingewiesen, dass für solche Delikte ausreichend Strafnormen bestehen.

(APA/Red.)

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