Ein angeblicher „Arbeitsboykott“ wirbelte Staub auf. Aber wie weit dürfen Arbeitgeber gehen, um Klarheit zu bekommen?
Wien. Der Fall ließ zu Wochenbeginn die Wogen hochgehen – und wirft Rechtsfragen zu Krankenständen auf: Ein Hightech-Unternehmen im Mühlviertel trennte sich von zwölf Mitarbeitern, weil diese angeblich die Leistung von Überstunden boykottiert hatten. Alle zwölf hätten sich nach der Anordnung der Mehrarbeit gleichzeitig krankgemeldet, hieß es in einer Aussendung der Wirtschaftskammer Oberösterreich.
Zwar konnten alle Arztbestätigungen vorlegen. Aber: Am Tag zuvor seien sie noch gesund gewesen und hätten wegen der Überstunden heftig mit der Geschäftsleitung diskutiert. Der „Arbeitsboykott“ hat das Unternehmen laut Wirtschaftskammer hart getroffen: Durch Lieferengpässe sei ein Gesamtschaden von rund 250.000 Euro entstanden.