Der SPÖ-Chef betont, "zu 100 Prozent" zur Abschaffung des Regresses zu stehen - und nimmt die Koalition in die Pflicht: "Wir können uns das sehr wohl leisten."
SPÖ-Vorsitzender Christian Kern hat am Montag die Bundesregierung aufgefordert, die Kosten für die Abschaffung des Pflegeregresses zu übernehmen. Die Regierung sei "verpflichtet", die Finanzierung sicherzustellen, sagte Kern vor Journalisten zur Forderung der Länder, dass der Bund die Mehrkosten zur Gänze tragen solle.
Er stehe "zu 100 Prozent" zur Abschaffung des Regresses, unterstrich er SPÖ-Vorsitzende, die Maßnahme sei richtig. "Wir können uns das sehr wohl leisten", betonte Kern. Er verwies darauf, dass der Bund bei den Pensionen mehr als eine Milliarde Euro weniger als geplant ausgebe und für den Arbeitsmarkt rund 400 Millionen. Die Regierung müsse die Anliegen der Bevölkerung ernst nehmen.
Finanzierung via Erbschaftssteuer
Der SPÖ-Vorsitzende erinnerte daran, dass er schon beim Beschluss vorigen Sommer gesagt habe, dass auch die Finanzierung zu lösen sei. Es sei damals schon klar gewesen, dass das von der ÖVP durchgesetzte Foto auf der E-Card das Problem nicht lösen werde. Deshalb habe die SPÖ sich für die Erbschaftssteuer über einer Million Euro eingesetzt.
E-Cards bekommen Fotos
Mit dem Gesetzesentwurf für Fotos auf der E-Card wird dem Hauptverband der Auftrag erteilt, ein Lichtbild auf der Karte anzubringen. Die entsprechende Passage im ASVG lautet:
"Ab 1. Jänner 2019 ist auf allen ab diesem Zeitpunkt an Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, neu ausgegebenen oder ausgetauschten e-cards ein Lichtbild dauerhaft anzubringen, das den Karteninhaber/die Karteninhaberin erkennbar zeigt. Bis 31. Dezember 2023 sind alle e-cards, auf denen noch kein Lichtbild angebracht ist, auszutauschen. Das Lichtbild ist vom Karteninhaber/von der Karteninhaberin beizubringen, soweit es nicht aus Beständen von Bundes- oder Landesbehörden entnommen wird. Die Übermittlung aus diesen Beständen an den Hauptverband ist zulässig und vorzunehmen, soweit dies automationsunterstützt möglich ist. Näheres wird durch Verordnung der Bundesregierung bestimmt. Die für die Umsetzung dieser Maßnahmen erforderlichen Mittel sind dem Hauptverband vom Bundesminister für Finanzen aus dem allgemeinen Bundeshaushalt zusätzlich zur Verfügung zu stellen."
In den Erläuterung wird dazu klargestellt, das die Fotos unter Wahrung des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte aus behördlichen Beständen übernommen werden sollen, soweit dies automationsunterstützt und damit mit geringem Verwaltungsaufwand möglich ist. Andernfalls ist das Foto vom Karteninhaber beizubringen.
(APA/Red.)