Verfassungsrichter: Experte Mayer für strengere Kriterien

Clemens Fabry
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Verfassungsexperte Heinz Mayer fordert angesichts der Neubesetzungen am Verfassungsgerichtshof strengere Voraussetzungen für die Kandidaten. Ex-Minister sollen erst nach einer fünfjährigen Pause an den Gerichtshof wechseln können.

Im Minsterrat stehen am heutigen Mittwoch wichtige Postenbesetzungen auf der Tagesordnung: Neben den neuen Uni-Räten stehen auch am Verfassungsgerichtshof (Vfgh) Nachbesetzungen an. An ebendiesen Nachbesetzungen übt der bekannte Verfassungsrechtsexperte Heinz Mayer von der Uni Wien Kritik.

Zwar würden alle Kandidaten die erforderlichen Kriterien erfüllen, sagt Mayer im Ö1-Morgenjournal. Allerdings seien "diese Voraussetzungen nicht ausreichend", denn laut Verfassung muss man, um Richter am Vfgh zu werden, ein Jusstudium absolviert haben und zehn Jahre Berufserfahrung vorweisen können. "Für ein Höchstgericht wie den Verfassungsgerichtshof sollten strengere Voraussetzungen in der Verfassung selbst festgeschrieben sein", fordert Mayer.

"Nur höchst anerkannte Personen"

So sei es etwa beim europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vorgesehen, dass es sich um "höchst anerkannte und höchst qualifizierte Personen" handelt - das wäre, so Mayer, "auch beim Verfassungsgerichtsof eine Voraussetzung, die in die Verfassung gehört."

An den konkreten Kandidaten übt Mayer nicht direkt Kritik: Die von der FPÖ vorgeschlagenen Juristen für die Richterposten - Andreas Hauer (Uni Linz) und FPÖ-Anwalt Michael Rami - seien beide qualifiziert.

Dass Wolfgang Brandstetter, der in der vorigen rot-schwarzen Regierung bis Dezember 2017 Justizminister war, nun Verfassungsrichter werden soll, ist für Experten Mayer "nicht die beste Optik", formal aber korrekt, da es in der Verfassung keine Cool-Off-Phase gebe. Brandstetter müsse, so Mayer, sich in diesen Fällen der Stimme enthalten.  Mayer hielte es für sinnvoll, dass Minister oder Mitarbeiter aus Ministerbüros erst nach fünfjähriger Pause an den Verfassungsgerichtshof wechseln sollen.

>> zum Beitrag im Ö1-Morgenjournal

(red.)

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