Justiz stellt Verfahren gegen Julius Meinl ein

(c) imago/CTK Photo
  • Drucken

Julius Meinl und die ehemaligen Vorstände der Meinl Bank werden nicht angeklagt. Die Ermittlungen dauerten mehr als sechs Jahre. Nun ist der Vorwurf der Untreue vom Tisch.

Nun steht es fest: Julius Meinl V. und die ehemaligen Vorstände der Meinl Bank Peter Weinzierl, Günter Weiß und Robert Kofler werden wegen der 2009 beschlossenen Ausschüttung einer Sachdividende in Höhe von rund 212 Mio. Euro nicht angeklagt. Das Verfahren wegen des Verdachts der Untreue und der versuchten betrügerischen Krida ist eingestellt worden. Das teilte das Justizministerium am Mittwoch mit.

Denn auch der überarbeitete Entwurf der Anklageschrift wurde von der Oberstaatsanwaltschaft Wien im Einvernehmen mit dem Justizministerium abgelehnt. „Die Oberstaatsanwaltschaft Wien kam bei Prüfung des Anklagevorhabens (...) zu dem Ergebnis, dass der Vorwurf der Untreue nicht auf die unterbliebene Dotierung einer freien Gewinnrücklage gestützt werden kann. Bei einer Aktiengesellschaft liegt das im freien Ermessen des Vorstandes“, hieß es in der Aussendung. Der Weisungsrat habe dagegen keinen Einwand erhoben.

Niederlage der Anklage

Für die Staatsanwaltschaft ist die Ablehnung ihrer Anklageschrift ein schwerer Schlag. Schließlich hat die Behörde fast vier Jahre ermittelt, bis sie im Dezember 2014 die Anklage erstmals zustellte. Die Angeklagten und ihre Anwälte fanden diese äußerst dürftig und erhoben dagegen Einspruch. Eine Möglichkeit, von der Beschuldigte nur selten Gebrauch machen. Schließlich laufen sie Gefahr, vom Oberlandesgericht (OLG) noch mit Brief und Siegel zu erfahren, dass die Anklage gerechtfertigt scheint.
Anders aber in diesem Fall: Die Richter des OLG Wien stellten im April 2015 fest, „dass den Einsprüchen im Ergebnis Berechtigung zukommt“, und wiesen die Anklage zurück. Mangels eines wissentlichen Befugnismissbrauchs sei auch nach weiteren Ermittlungen eine Verurteilung der Angeklagten nicht wahrscheinlich. Eine weitere Sachaufklärung sei unumgänglich. Mit dem vorliegenden Ermittlungsstand sei keine Hauptverhandlung durchführbar.

Die Staatsanwaltschaft ermittelte also weiter und vernahm noch 2015 unter anderem die Rechtsanwälte Georg Schima, Lothar Wiltschek und Georg Diwok sowie Wirtschaftsprüfer von Deloitte ein. Ihre Aussagen konnten die Argumente der Anklage allerdings nicht erhärten.

Meinl V. und die anderen Beschuldigten brachten deshalb, nachdem zwei weitere Jahre vergangen waren, einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens ein. Ihm folgte das OLG nicht, sondern entschloss sich zu einer ungewöhnlichen Vorgangsweise: Es ordnete der Staatsanwaltschaft an, bis zum 31. Jänner 2018 entweder Anklage zu erheben oder das Ermittlungsverfahren einzustellen. Schließlich hätten die Staatsanwälte keine weiteren Ermittlungsschritte mehr gesetzt und somit gegen das Beschleunigungsverbot verstoßen.

An die gesetzte Frist hielt sich die Staatsanwaltschaft zwar nicht, aber mit dreiwöchiger Verspätung erfuhren die Betroffenen und ihre Anwälte gestern über die Medien die Neuigkeiten.

„Habe damit gerechnet“

Meinl-Anwalt Herbert Eichenseder zeigt sich von der Entscheidung wenig überrascht: „Ich habe vom Oberlandesgericht Wien noch keine Verständigung erhalten. Aber ich habe mit der Einstellung gerechnet und bin sehr zufrieden, dass unseren Argumenten inhaltlich zur Gänze gefolgt wurde.“

„Ein völlig fehlgeleitetes Verfahren, das von Anfang an auf einem absurden Vorwurf basiert hat, ist zu Ende“, sagt Peter Weinzierl zur „Presse“. Es sei unglaublich, dass es zulässig ist, Bürger solange zu quälen und Millionen an Steuergeldern für sinnlose Ermittlungen zu verschwenden, sagt er: „Ich hoffe dieses Ermittlungsverfahren führt dazu, Konsequenzen für die Staatsanwaltschaft zu überdenken.“ Und noch etwas anderes hofft Weinzierl. „Hoffentlich ist diese Entscheidung ein Signal dafür, auch mit all den anderen sinnlosen Verfahren endlich Schluss zu machen.“

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Meinl noch wegen Anlegerbetrugs. Dieses Verfahren laufe weiter, sagte der Sektionschef im Justizministerium, Christian Pilnacek. Es geht um gewerbsmäßigen schweren Betrug zum Nachteil von Anlegern im Zusammenhang mit Zertifikaten der Meinl European Land, bei der Zigtausende Österreicher Geld verloren haben. Den Beschuldigen wird vorgeworfen, Anleger mit irreführender Werbung getäuscht zu haben. Die Beschuldigten haben die Vorwürfe stets vehement zurückgewiesen.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

PK MEINL-BANK: VORSTAND PETER WEINZIERL
Home

Neuer Einstellungsantrag in der Causa Meinl

Bis 31. Jänner hätte entschieden werden müssen, ob Anklage erhoben wird oder nicht. Der frühere Meinl-Bank-Chef Peter Weinzierl brachte nun neuerlich einen Einstellungsantrag ein.
THEMENBILD: MEINL / MEINL BANK / MEINL EUROPEAN LAND
Wirtschaftsrecht

Causa Meinl: Staatsanwaltschaft Wien hält Frist nicht ein

Für Julius Meinl V. und die ehemaligen Vorstände der Meinl Bank heißt es weiter warten. Der Weisungsrat ist nun mit der Sache befasst.
Julius Meinl V.
Österreich

Causa Meinl: Justizministerium garantiert Entscheidung bis 31. Jänner

Der Vorhabensbericht liegt derzeit beim Justizminister.
Banker Meinl chairman of Austria's closely-held Meinl Bank talks during an interview in Vienna
Wirtschaftsrecht

Meinl-Staatsanwälte unter Zeitdruck

Causa Meinl. Das Oberlandesgericht Wien hat der Staatsanwaltschaft Wien eine Frist gesetzt: Bis 31. Jänner hat sie Zeit, Julius Meinl V. entweder anzuklagen oder die Ermittlungen einzustellen.
Julius Meinl V. (hier bei einer Geschäftseröffnung in Prag im Dezember 2013) ist in mehrere Ermittlungsverfahren involviert.
Economist

Untreue: Justiz klagt Julius Meinl an

Der Banker und zwei ehemalige Vorstände sollen mit Geld der Bank Detektive für private Zwecke bezahlt haben. Es geht um 890.000 Euro, es drohen zehn Jahre Haft.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.