Tödlicher Motorbootunfall am Wörthersee: Prozess startet im April

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Symbolbild: WörtherseeAPA
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Der Prozess um einen Bootsunfall mit einem Toten im vergangenen Sommer ist auf vier Verhandlungstage anberaumt, es geht um fahrlässige Tötung. Angeklagt sind der Bootslenker und der Schiffführer.

Der Prozess gegen den Bootslenker und den Schiffführer nach einem tödlichen Motorbootunfall im Sommer am Wörthersee wird im April stattfinden. Das gab das Landesgericht Klagenfurt am Donnerstag bekannt. Die Verhandlung beginnt in der zweiten Monatshälfte und ist für vier Tage anberaumt. Die Männer müssen sich wegen grob fahrlässiger Tötung bzw. fahrlässiger Tötung durch Unterlassen verantworten.

Die Verhandlung wird Einzelrichter Matthias Polak leiten, die im Geschworenensaal des Landesgerichtes Klagenfurt über die Bühne gehen wird. Im Prozess werden auch die bereits vorliegenden Expertisen von sechs Sachverständigen erörtert. Der Bootsunfall wird zudem auch anhand einer komplexen Computersimulation dargestellt und analysiert.

Angeklagt sind der Lenker des Bootes, ein 45-jähriger Niederösterreicher, wegen grob fahrlässiger Tötung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit, sowie der Schiffsführer, der als Vertreter des Eigentümers an Bord war. Ihm wird fahrlässige Tötung durch Unterlassen vorgeworfen. Der Strafrahmen für grob fahrlässige Tötung beträgt bis zu drei Jahre Haft, fahrlässige Tötung durch Unterlassen sieht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen vor.

Der Unfall hatte sich am 2. Juni 2017 ereignet. Insgesamt befanden sich fünf Menschen an Bord des Motorbootes, vier Freunde aus Niederösterreich und der Bootsführer. Das Boot fuhr in westlicher Richtung, als der Lenker - er hatte 1,2 Promille Alkohol im Blut - vor Maria Wörth laut Aussagen von Augenzeugen einige scharfe Kurven einlegte. Dabei ging das Opfer, ein 44-jähriger Unternehmer aus dem Weinviertel, über Bord.

Was danach passierte, darüber gibt es unterschiedliche Zeugenaussagen. Die Obduktion ergab, dass der Mann mit dem Kopf in die Schiffsschraube geraten war, was "massivste, durch mehrfache heftigste, hiebartige, kantenmechanische Gewalteinwirkungen bewirkte Verletzungen des Gesichts- und Gehirnschädels" nach sich zog. Der beschuldigte Lenker des Bootes spielte die von ihm gefahrenen Kurven laut Ermittlern in seiner Aussage herunter und will selbst über Bord gegangen sein. Laut einem Gutachter ist das aber praktisch unmöglich.

(APA)

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