Der Sänger hatte sich durch Äußerung des Konzerthaus-Chefs beleidigt gefühlt. Der Oberste Gerichtshof weist seine Klage ab.
Wien. „I sing a Liad für di...“ Mit diesen Worten beginnt einer der beliebtesten Texte des selbst ernannten Volks-Rock'n'Rollers Andreas Gabalier. Dass aber Wiens Konzerthaus-Chef meinte, dass man Gabalier sein Lied nicht im exklusiven Ambiente singen lassen sollte, schmeckte dem steirischen Barden so gar nicht. Der Sänger, der sich vor seiner großen Karriere auf der Bühne weniger erfolgreich als Jusstudent versucht hatte, brachte eine Ehrenbeleidigungsklage ein. Über diese musste nun der Oberste Gerichtshof befinden.
Dabei sollte auch Gabaliers eigene Vorliebe für Provokationen – etwa durch das Absingen der alten, nicht gegenderten Bundeshymne beim Formel-1- Grand-Prix – eine zentrale Rolle spielen.