Die Wahl sei "verfassungswidrig" abgelaufen, kritisiert Landessprecherin und Spitzenkandidatin Helga Krismer. Am Mittwoch wird über eine Anfechtung entschieden.
Das Ergebnis der niederösterreichischen Landtagswahl vom 28. Jänner ist bereits amtlich, die Frist für Anfechtungen läuft noch. Von diesem Anrecht dürften die Landesgrünen von Spitzenkandidatin Helga Krismer vermutlich Gebrauch machen. Zumindest, so teilten sie am Dienstag mit, stehe eine Anfechtung "im Raum". Eine Entscheidung darüber soll am Mittwoch in einer Sitzung des Landesausschusses fallen. Eine allfällige Anfechtung würde dann "fristgerecht" am Donnerstag erfolgen.
Als Motiv nannte die Landessprecherin, dass die Wahl "verfassungswidrig" abgelaufen sei. Gemeint sind Probleme im Zusammenhang mit dem im vergangenen Juni beschlossenen Landesbürgerevidenz-Gesetz. Der von den niederösterreichischen Grünen mit einem Gutachten beauftragte Rechtsanwalt Heinrich Vana zitierte aus Nestroys "Freiheit in Krähwinkel": "Was recht is is recht, was zvü is is zvü." Was am 28. Jänner vorgefallen sei, "das ist aus juristischer Sicht zu viel", betonte Vana. Er sei "überzeugt", dass einer Anfechtung stattgegeben würde.
Das Zweitwohnsitzer-Wahlrecht war im Vorjahr per Beschluss im Landtag geändert worden. Gemeinden waren aufgerufen, Eintragungen in die Wählerverzeichnisse anhand eines Wählerevidenzblattes zu überprüfen und wenn nötig, zu berichtigen. Als Kriterien galten wirtschaftliche, berufliche oder gesellschaftliche Nähe zur Gemeinde.
In Tirol haben indes die Freiheitlichen Zweifel an der Wahl angemeldet und angekündigt, die rechtlichen Möglichkeiten für eine Neuauszählung prüfen zu wollen. Grund dafür: Den Freiheitlichen fehlen nach vorläufigem Ergebnis nur 16 Stimmen auf das sechste Mandat, das derzeit bei den Neos liegt.
(Red./APA)