Löger: Finanzierung von Erwachsenenschutz "gesichert"

Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP)
Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) APA/ROLAND SCHLAGER
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Um die Finanzierung des Vorhabens war ein Streit zwischen Finanz- und Justizministerium entbrannt. Der Grund: die voraussichtlichen Kosten von 17 Millionen Euro im Jahr.

Das geplante Erwachsenenschutzgesetz kann laut Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) wie geplant in Kraft treten. Zuletzt gab es ein offenes Tauziehen zwischen Justiz- und Finanzministerium um die Finanzierung der Reform der Sachwalterschaft. „Die Finanzierung im Budget ist gesichert“, versicherte nun Löger vor dem Ministerrat, Details nannte er nicht.

Das Erwachsenenschutzgesetz sollte mit 1. Juli in Kraft treten, könnte sich nun aber aufgrund beanstandeter Budgetmängel verschieben. Es wurde im Vorjahr von allen Parteien im Parlament einstimmig beschlossen und soll das 30 Jahre alte Sachwalterrecht ablösen. Mit den neuen Bestimmungen soll die Handlungsfähigkeit von Menschen mit psychischen Erkrankungen oder intellektuellen Beeinträchtigung nicht mehr pauschal eingeschränkt werden. Stattdessen soll die Vertretung in abgestuften Formen passieren, je nachdem, in welchem Ausmaß ein Mensch Unterstützung benötigt.

Dabei sind die Kosten für die Umsetzung fast doppelt so hoch als im Vorblatt zum Gesetzestext angegeben. Im Begutachtungsentwurf von 2016, der vom damaligen Justizminister und künftigen Verfassungsrichter Wolfgang Brandstetter (von der ÖVP nominiert) erstellt wurde, wurde von einem Finanzierungsaufwand zwischen 16,7 Millionen Euro im Jahr 2018 und 17,5 Millionen Euro 2022 ausgegangen.

Im späteren Gesetzesentwurf aus dem Jahr 2017 wurden die Kosten nur mehr mit 9,5 Millionen im Jahr 2018 angegeben und sollten in den nächsten Jahren kontinuierlich sinken und bis 2022 auf Null zurückgehen. Justizminister Moser bestätigte zuletzt allerdings, dass er für die Umsetzung 17 Millionen Euro im Jahr braucht und forderte von Löger zusätzliches Geld. Dieser hatte diesem Ersuchen zunächst eine Absage erteilt.

(APA/Red.)

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