Bleiberecht für Kriminelle: Warum Straßburgs Urteile umstritten sind

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in StraßburgREUTERS
  • Drucken

Andreas Hauer, Wunschkandidat der FPÖ für den Verfassungsgerichtshof, ist nicht der Einzige, der das vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geprägte Bleiberecht für Ausländer (fallweise) übertrieben findet.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) könne „getrost als mitverantwortlich für die multikriminelle Gesellschaft bezeichnet werden, die sich in den vergangenen Jahrzehnten in Westeuropa etabliert hat“. Seit Falter-Chefredakteur Florian Klenk am Wochenende diese Aussage von Andreas Hauer einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht hat, wird in der Opposition und in sozialen Medien geklagt, die FPÖ wolle einen ungeeigneten Kandidaten an den Verfassungsgerichtshof bringen. Morgen, Donnerstag, und am 15. März steht im National- bzw. Bundesrat die Wahl zweier von der FPÖ nominierter neuer Höchstrichter (neben Hauer gilt Anwalt Michael Rami als gesetzt) auf der Tagesordnung, die ÖVP hat ihre Zustimmung signalisiert.

Hauer hatte die Aussage in einem Vortrag im Jahr 2010 getätigt, im Jahr 2012 ist sie in der Schriftenreihe des Innenministeriums, Band 13, erschienen. Der Professor für Öffentliches Recht an der Universität Linz hatte dem EGMR vorgeworfen, bei seinen Entscheidungen zu aufenthaltsbeendenden Maßnahmen gegenüber straffälligen Fremden einseitig den grundrechtlich anerkannten Interessen des Fremden Vorrang zu geben gegenüber jenen der Verbrechensopfer und dem Schutz der öffentlichen Sicherheit. Der FPÖ-nahe Experte, Mitglied einer schlagenden Verbindung, ist nicht der Einzige, dem das vom Straßburger Gerichtshof entwickelte Bleiberecht für integrierte Ausländer zu weit geht. Zumindest fallweise.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.