Der Brexit läuft aus dem Ruder

Die Chefverhandler des Brexits: Michel Barnier für die EU, David Davis für Großbritannien.
Die Chefverhandler des Brexits: Michel Barnier für die EU, David Davis für Großbritannien.imago/i Images
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London lehnt den Vorschlag der EU für ein Austrittsabkommen als Provokation ab. Doch eigene Ideen für die heiklen Probleme fehlen ein Jahr vor Ende der EU-Mitgliedschaft.

Brüssel. Michel Barnier, EU-Chefverhandler in der Sache des Brexit, hat seine Ausführungen im Brüsseler Pressesaal der Kommission kaum beendet, da schallte ihm aus London schon donnernde Ablehnung entgegen. Barniers soeben vorgestellter Entwurf des Austrittsabkommens „würde, falls er umgesetzt wird, den gemeinsamen Markt des Vereinigten Königreichs untergraben und seine verfassungsmäßige Integrität gefährden, indem er eine Zoll- und Regulierungsgrenze in der Irischen See schaffen würde“, sagte Premierministerin Theresa May im Parlament von Westminster. „Und kein britischer Premierminister könnte dem jemals zustimmen.“

Mays Empörung war bemerkenswert. Denn nichts, was in dem 119-seitigen Vertragsentwurf steht, welchen die Kommission am Mittwoch formal beschlossen hatte, weicht von dem ab, wozu sich die Premierministerin im Dezember beim Gipfeltreffen mit ihren 27 in der Union verbleibenden Partnern verpflichtet hatte. Das gilt vor allem für den Schutz des Karfreitagsabkommens, welches den religiös motivierten Bürgerkrieg auf der irischen Insel beendet hatte. Barnier schlug vor, dass zu diesem Zweck das britische Nordirland Teil der Zollunion bleiben soll, falls May mit den Europäern bis zum Brexit-Stichtag, dem 29. März kommenden Jahres, keine andere Lösung zu verhandeln im Stande ist.

Die Uhr tickt, es muss schneller verhandelt werden, mahnte Barnier. Denn die Irlandfrage ist nur eines von mehreren Problemen, welche der Brexit verursacht hat.

1 Entweder, es gibt eine irisch-irische Grenze – oder Nordirland bleibt in der Zollunion.

Die britische Regierung pocht darauf, dass das gesamte Staatsgebiet mit dem Brexit den Binnenmarkt und die Zollunion verlässt. Das bedeutet, dass zwischen Irland und Nordirland wieder Grenzkontrollen eingeführt werden müssten. Das würde sowohl die Aussöhnung zwischen Katholiken und Protestanten erschweren als auch die schwächelnde nordirische Volkswirtschaft in den Abgrund stürzen. Außenminister Boris Johnson spielte dieses praktische Problem in einem Brief an May, der „Sky News“ zugespielt worden war, herunter: „Selbst wenn Grenzkontrollen wieder eingeführt werden, würden wir damit rechnen, dass 95 Prozent oder mehr der Waren die Grenze unkontrolliert passieren.“ Inwiefern das realistisch ist, bleibt ebenso wie die angeblichen „technischen Lösungen“ für eine „unsichtbare Grenze“ fraglich. Vorerst bleibt als konkrete Rückfallposition für den Fall eines Scheiterns der Verhandlungen nur Barniers Vorschlag, dass Nordirland in der Zollunion bleibt und alle britischen Waren, die auf der irischen Insel ankommen, dort kontrolliert werden. Das ist übrigens schon jetzt bei der Einfuhr britischer Pflanzen der Fall, wie Kommissionsexperten zu bedenken geben.

2 Europarecht wird weiterhin gelten – und vom Gerichtshof der EU ausgelegt werden.

Die Rechte der rund drei Millionen Unionsbürger im Vereinigten Königreich sollen von einer „unabhängigen Behörde“ geschützt werden, welche von der britischen Regierung zu schaffen ist. Dorthin sollen sich Unionsbürger wenden können, wenn sie meinen, vom britischen Staat in ihren Rechten verletzt worden zu sein. Doch zumindest für die ersten acht Jahre nach Ende der Übergangsphase – also nach derzeitigem Stand bis Ende 2028 – soll der Gerichtshof der EU strittige Rechtsfragen verbindlich lösen können. Darüber hinaus soll ein ebenfalls erst zu schaffender „gemeinsamer Ausschuss“ (samt mehreren Unterausschüssen) Streitfragen schlichten. Doch auch hier gilt: kommt es binnen drei Monaten zu keiner Lösung, landet die Causa vor dem EuGH. Das ist für die Europäer nicht verhandelbar – und für die Briten nicht akzeptabel.

3 London muss noch mindestens zwei Jahre ins EU-Budget zahlen, ohne mitreden zu können.

Auch hinsichtlich der Frage nach der „Schlussrechnung“ hält sich Barnier an das, was mit Premierministerin May im Dezember in Brüssel ausgemacht worden war. Für die Finanzjahre 2019 und 2020 beteiligt sich London am Unionsbudget und behält dabei seinen „Britenrabatt“. Doch wie diese Mittel verwendet werden, darauf haben die Briten demnächst keinen Einfluss mehr. Zudem sind zahlreiche kostspielige Details ungeklärt. Wer zum Beispiel zahlt den rund 400 Millionen Euro schweren, bis 2039 laufenden Mietvertrag der Europäischen Arzneimittelagentur in London aus, wenn diese nächstes Jahr in Amsterdam ihre Pforten eröffnet?

4 Die EU behält sich Sanktionen vor. Das hat das Potenzial für eine gegenseitige Eskalation.

Verletzen die Briten das Austrittsabkommen innerhalb der Übergangsphase (bis Ende 2020), „kann die Union gewisse Vorteile suspendieren, die dem Vereinigten Königreich aus der Teilnahme am Binnenmarkt entstehen“, heißt es in Artikel 165 des Entwurfs. Abhängig von der politischen Großwetterlage birgt diese Klausel das Risiko einer eskalierenden gegenseitigen Bestrafung.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.03.2018)

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