250 Euro für Geringverdiener: Familienbonus geht in Begutachtung

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Symbolbild(c) Clemens Fabry (Presse)
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Der Bonus soll Familien ab 2019 um bis zu 1500 Euro pro Kind entlasten, auch Geringverdiener erhalten Geld. Ins EU-Ausland wird ebenfalls gezahlt - aber indexiert.

Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) schickt am Freitag den Entwurf für den "Familienbonus" in Begutachtung. Er soll Familien ab 2019 um bis zu 1500 Euro pro Kind entlasten. Letzte Details wurden nun geklärt: Geringverdiener, denen der Steuerbonus andernfalls nichts bringt, sollen 250 Euro jährlich erhalten. Außerdem wird der Bonus nun doch auch ins EU-Ausland gezahlt - aber indexiert.

Kosten soll der Familienbonus 1,5 Milliarden Euro pro Jahr. Pro Kind soll die Steuerlast damit ab 2019 um bis zu 1500 Euro jährlich sinken (bzw. um 500 Euro bei volljährigen Kindern, wenn noch Familienbeihilfe bezogen wird). Voraussetzung ist allerdings ein entsprechend hohes Einkommen der Eltern: Voll ausgeschöpft werden kann der Steuerbonus laut den Regierungsunterlagen von einem Alleinverdiener mit einem Kind ab 1750 Euro brutto monatlich, mit zwei Kindern ab 2300 und mit drei Kindern ab etwa 2650 Euro. Die Eltern können den Bonus auch aufteilen.

EU-Länder, EWR und Schweiz

Wer weniger verdient, bekommt vom Familienbonus weniger oder gar nichts. Dies deshalb, weil der Familienbonus die zu zahlende Lohnsteuer reduziert und eine Steuerlast in dieser Höhe erst ab einem bestimmten Einkommen anfällt. Für Alleinverdiener und Alleinerzieher mit geringem Einkommen ist aber zumindest ein geringerer Zuschuss von 250 Euro jährlich vorgesehen. Er wird mit dem (negativsteuerfähigen) Alleinverdiener-Absetzbetrag ausgezahlt.

Letzteres war von der Regierung zwar angekündigt, die genaue Höhe war bisher aber unklar. Gegenüber den bisherigen Plänen ebenfalls neu: Ursprünglich sollte der Familienbonus nur für in Österreich lebende Kinder fließen, nun wird er doch auch in EU-Länder ausgezahlt (ebenso in den EWR und die Schweiz). Allerdings soll er, so wie bei der Familienbeihilfe geplant, an das Preisniveau des jeweiligen Landes angepasst werden.

Teilweise gegenfinanziert wird der Familienbonus durch die Streichung der 2009 eingeführten Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten (bis zu 2300 Euro pro Kind bis 10 Jahre) und des Kinderfreibetrags (440 Euro pro Kind bzw. 600 Euro, wenn ihn beide Eltern teilen).

(APA)


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