Familienbonus muss auch ins EU-Ausland ausbezahlt werden

Die Presse/Clemens Fabry
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Die zuständigen Minister Löger und Bogner-Strauß verteidigten im Parlament die geringen Beträge für Geringverdiener. Die "Indexierung" des Auslandsbezuges sei rechtlich wasserdicht, meint das Finanzministerium.

Die Regierung wird den "Familienbonus" anders als zuerst geplant auch für Kinder im EU-Ausland auszahlen. Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) begründete das am Donnerstag mit EU-rechtlichen Vorgaben. Gemeinsam mit Familienministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) lobte er den 2019 kommenden Steuerbonus für Familien als "Leuchtturmprojekt" und verteidigte den geringen Mindestbetrag für Alleinerzieher.

Während Familien mit höheren Einkommen die offiziell "Familienbonus Plus" genannte Steuergutschrift von 1500 Euro pro Kind und Jahr im vollen Ausmaß erhalten, bekommen Geringverdiener mit sinkendem Einkommen weniger Geld. Für Alleinerzieherinnen und Alleinverdiener ist ein Mindestbetrag von 250 Euro vorgesehen. Wenn aber beide Elternteile so wenig verdienen, dass sie keine Lohnsteuer zahlen, gehen sie leer aus.

"Komplette Steuerentlastung schon da"

Dass der Mindestbetrag von 250 Euro deutlich unter dem maximalen Steuerbonus von 1500 Euro pro Kind liegt, verteidigten die ÖVP-Minister. "Wo schon eine komplette Steuerentlastung da ist, kann man ja logisch keine Steuern mehr entlasten", meinte Bogner-Strauß. Und ein Durchschnittsverdiener mit zwei Kindern müsse künftig keine Lohnsteuer mehr zahlen. Löger verwies darauf, dass der Familienbonus eine "zusätzliche Maßnahme" sei und dass pro Jahr weiterhin neun Milliarden Euro an sonstigen Familienförderungen fließen: "Die sind davon nicht berührt."

Für Löger ist der Familienbonus ein "Leuchtturmprojekt" am Weg zur geplanten Senkung der Abgabenquote auf 40 Prozent oder darunter. Positiv hob der Finanzminister auch hervor, dass der ab 2019 wirksame Familienbonus gleich bei der Lohnverrechnung im kommenden Jahr berücksichtigt werden kann: die Bezieher können ihren Arbeitgeber nämlich auffordern, den Steuerbonus schon ab Jänner von der laufenden Lohnsteuer abzuziehen. Wer das nicht will oder kann, muss ihn beim Lohnsteuerausgleich im darauffolgenden Jahr geltend machen.

EU-Ausland: Anpassung an Preisniveau "wasserdicht"

Im Budget wird damit zumindest ein Teil der Kosten erst 2020 schlagend werden, wie das Finanzministerium auf Nachfrage bestätigte. Apropos: In Summe rechnet das Finanzministerium trotz Ausweitung des Bezieherkreises um die Kinder im EU-Ausland und trotz des nun eingezogenen Mindestbetrags von 250 Euro unverändert mit Kosten von 1,5 Milliarden Euro. Wobei dieser Betrag durch die Gegenfinanzierung (Streichung der absetzbaren Kinderbetreuungskosten und des Kinderfreibetrags) noch um 300 Millionen Euro reduziert wird.

Für europarechtlich wasserdicht hält das Finanzministerium die geplante Anpassung des Familienbonus für Kinder im EU-Ausland an das dortige Preisniveau. Wie bei der Familienbeihilfe bedeutet das für osteuropäische Länder eine Kürzung, für zentral- und nordeuropäische eine Erhöhung. Anders als bei der Familienbeihilfe geht das Finanzministerium aber davon aus, dass diese Maßnahme europarechtlich unstrittig sei. Dies deshalb, weil man bei Steuern einen größeren Spielraum habe als bei Sozialleistungen, wie ein Experte sagte. Welches finanzielle Risiko droht, wenn das Gesetz doch vom Europäischen Gerichtshof gekippt werden sollte, wird dem Gesetzesentwurf zu entnehmen sein, der am Freitag in Begutachtung geht.

(APA)

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