Rauchverbot: Opposition erwägt Gang zum Verfassungsgerichtshof

Two men smoke cigarettes inside a pub in Berlin
Two men smoke cigarettes inside a pub in Berlin(c) REUTERS (Johannes Eisele)
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Die SPÖ will mit Neos und der Liste Pilz über einen möglichen Gang zum VfGH reden. Chancen für eine Prüfung seien möglicherweise gegeben: Gleichheitsgrundsatz und Sachlichkeitsgebot könnten greifen.

Nach dem Kippen des Rauchverbots durch die Regierung erwägt die Opposition den Gang zum Verfassungsgerichtshof (VfGH). SPÖ, NEOS und die Liste Pilz wollen prüfen, ob die Einschätzung des Verfassungsjuristen Bernd-Christian Funk tatsächlich Gewicht hat. Er betrachtet die bestehende Raucher-Regelung in der Gastronomie, die nun weitergeführt werden soll, kritisch.

Funk hatte gegenüber Medien mehrere Argumente vorgebracht, die eine Prüfung durch den VfGH zulassen würden. Zum einen könnte der Gleichheitsgrundsatz verletzt werden, denn mit der aktuellen Regelung im Arbeitnehmerschutzgesetz sind Beschäftigte im Hotel- und Gastgewerbe beim Schutz vor Zigarettenrauch am Arbeitsplatz ausgenommen. Dass eine Berufsgruppe explizit nicht vor dem schädlichen Tabakrauch geschützt wird, könnte gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen. "Wenn so ein Fall vor dem VfGH landet, sind die Chancen groß, dass das Arbeitnehmerschutzgesetz in diesem Punkt gekippt wird", sagte Funk den "Salzburger Nachrichten".

Studie der Medizin-Uni als Argument

Weiters hält er die Trennung zwischen Raucher- und Nichtraucherbereich für möglicherweise wirkungslos - jedenfalls unterstreiche das eine Studie der Medizinischen Universität Wien. Aus ihr gehe hervor, dass bei einem Großteil der überprüften Lokale die Trennung der Bereiche offenbar nicht funktioniere. Gesundheitsschädliche Konzentrationen an Feinstaub in Nichtraucherbereichen wurden gemessen. Sie gehen auf den Zigarettenrauch im Nebenraum zurück. Die Vorkehrungen zum Nichtraucherschutz könnten dadurch wirkungslos sein und wirkungslose Maßnahmen seien nicht verfassungskonform. Das besage das Sachlichkeitsgebot.

Neos haben großes Interesse

Sowohl betroffene Arbeitnehmer als auch der Nationalrat mit einem Drittelantrag könnten eine Prüfung beim Verfassungsgerichtshof ins Rollen bringen. Die SPÖ wolle jede Chance ergreifen, um das Gesetz doch noch in Kraft treten zu lassen, hieß es am Donnerstag. Man wolle in den kommenden Tagen mit den Neos und der Liste Pilz Gespräche führen. Außerdem sollen die eigenen Experten die Rechtslage auch noch prüfen.

Die Neos signalisierten am Donnerstag großes Interesse: "Wir wollen auf alle Fälle prüfen, ob es Sinn macht, vor den VfGH zu gehen und ob es tatsächlich verfassungswidrig sein kann", sagte ein Sprecher. Gespräche mit der SPÖ wolle man führen. Rein rechnerisch würde sich das notwendige Drittel der Abgeordneten mit den Stimmen der Abgeordneten der SPÖ und der Neos ausgehen - sogar noch, wenn einer der Mandatare nicht mitziehen würde. Die Liste Pilz will sich Gesprächen mit den anderen Oppositionsparteien ebenfalls nicht verschließen. Man prüfe die Möglichkeit und sei bereit einen Drittelantrag zu unterstützen, sagte Klubobmann Peter Kolba.

(APA)

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