Ende der Mietvertragsgebühr bringt Verteuerung

Finanziell bedeutet die neue Begünstigung mitunter einen Abstieg.
Finanziell bedeutet die neue Begünstigung mitunter einen Abstieg.Die Presse/Clemens Fabry
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Ende der letzten Legislaturperiode haben SPÖ, FPÖ und Neos gemeinsam eine Befreiung von Wohnungsmietverträgen von der Vertragsgebühr beschlossen. Ausgerechnet Mietern mit knappen Mitteln droht deshalb eine Mehrbelastung.

Linz/Wien. Die kurz vor Ende der letzten Legislaturperiode im Nationalrat mit den Stimmen von SPÖ, FPÖ und Neos beschlossene Abschaffung der Vertragsgebühr für Wohnungsmieten kann ungewollt zu einer Verteuerung führen. Nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist die Befreiung für Mietvertragsabschlüsse ab dem 11. November 2017 in Kraft getreten. Durch die Gebührenbefreiung wollte der Gesetzgeber insbesondere jene Wohnungsmieter entlasten, die sich in finanziell angespannten Lagen befinden.

Bürgschaft extra zu bezahlen

Wenn ein Vermieter bei Abschluss eines Wohnungsmietvertrags als Sicherheit für die vollständige und fristgerechte Entrichtung des Mietzinses eine Bürgschaft durch einen Dritten (etwa der Eltern oder des Partners des Mieters) verlangt, konnte in der Vergangenheit eine Gebührenpflicht in doppelter Höhe anfallen. Neben der vormals fälligen Mietvertragsgebühr in Höhe von 1% des dreifachen Jahresmietzinses war nämlich von derselben Bemessungsgrundlage auch 1% Bürgschaftsgebühr zu entrichten. Ähnlich der Mietvertragsgebühr wird auch die Zahlung der Bürgschaftsgebühr in den allermeisten Fällen auf den Mieter überwälzt.

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