Die Neos kritisieren die geplante Verschärfung des Strafrechts: Es handle sich dabei um "Law-and-Order-Marketing" und Heischen nach "billigem Applaus".
Die Neos werfen der Regierung vor, mit der geplanten Verschärfung des Strafrechts nur "billigen Applaus" zu heischen, statt den Opfern zu helfen.
Parteichef Matthias Strolz und Justizsprecherin Irmgard Griss forderten am Mittwoch stattdessen Investitionen in die Justiz. Die kommenden Dienstag startende "Task Force" sei "durchschaubares Law-and-Order-Marketing", sagte Strolz.
Dass die schwarz-blaue Arbeitsgruppe zur Verschärfung des Strafrechts bei Innenstaatssekretärin Karoline Edtstadler (ÖVP) angesiedelt wird anstatt im für Strafrecht zuständigen Justizministerium, empört Strolz und Griss. Außerdem kritisieren sie, dass damit schon die nächsten Verschärfungen angekündigt wurden, noch bevor die Wirkung der Strafrechtsreform 2016 ausgewertet wird.
Strolz: Regierung geht es nicht um die Opfer
Strolz kritisierte, "dass es hier um schnellen, billigen Applaus geht" und nicht, wie von der Regierung behauptet, um die Verbrechensopfer. Er verwies auf Aussagen der Opferschutz-Organisation "Weißer Ring", wonach den meisten Opfern die genaue Strafhöhe weniger wichtig sei als die Tatsache, dass der Täter bestraft werde.
Und auch für die Verhinderung von Verbrechen sei die Aufklärungsrate wichtiger als die Strafhöhe, betonte Griss. Für einen Gewalttäter oder einen Sexualverbrecher spiele die genaue Strafdrohung eine geringe Rolle, argumentiert die frühere Richterin: "Der wird kaum darüber nachdenken: wie hoch ist der Strafrahmen? Ich google das schnell."
Wichtiger sei die Aufklärungsquote - und dafür brauche es eine gut ausgestattete Justiz, gut geschulte Beamte, Meldestellen und Hotlines. "Das steigert die Aufklärungsrate und führt dazu, dass Täter es sich überlegen", so Griss. Auch deshalb, weil die meisten Sexualverbrechen innerhalb der Familie stattfänden.
Auch das Argument der Regierung vom Ungleichgewicht zwischen Vermögenskriminalität und Gewaltdelikten lässt Griss nicht gelten. "Das stimmt nicht mehr", betont die frühere Richterin. Denn dieses Missverhältnis sei durch die Strafrechtsreform 2016 ausgeglichen worden. Außerdem müsse man auch Vermögensdelikte wie "Untreue" entsprechend bestrafen.
(APA)