Gastkommentar

Plädoyer für eine ethische Handelsordnung

US-Präsident Donald Trump ist gerade dabei, durch geplante protektionistische Maßnahmen das jetzige Welthandelssystem zu erschüttern. Das könnte Anstoß sein, über ein alternatives globales Handelssystem nachzudenken.

Der frühere Generalsekretär der Welthandelsorganisation (WTO) und Ex-Handelskommissar der EU Pascal Lamy hat in einem Beitrag in der Hamburger Wochenzeitung „Die Zeit“ (9/2018) „Plan B: Eine WTO ohne USA“ angeregt. Wie aber könnte ein alternatives Welthandelssystem überhaupt ausschauen?

Im Freund-Feind-Schema gilt aufgrund der aktuellen Zollulitis der US-Präsident als der neue Bösewicht der Handelspolitik, Donald Trump steht für Protektionismus. Die EU ist hingegen die neue USA, sie steht für Freihandel. Beide Konzepte sind jedoch irreführend. Protektionismus bedeutet, dass die Reduktion des Handels und der Aufbau von Barrieren das Ziel sind. Trump geht es aber nicht um weniger Handel, sondern um die Reduktion des Handelsbilanzdefizits, das sind zwei Paar Schuhe.

Mehr Exporte als Importe

Deutschlands Ansatz hat wiederum weniger mit Freihandel als mit klassischem Merkantilismus zu tun: mehr exportieren als importieren, den eigenen Wohlstand auf Kosten anderer mehren.

Da die Summe aller Handelsbilanzen null ist, zwingt der strategische Handelsüberschuss eines Landes einen Handelspartner über kurz oder lang in den Staatsbankrott. Die USA sind – aufgrund der Leitrolle des US-Dollars – das einzige Land der Welt, das sich auch dauerhaft ein Handelsbilanzdefizit leisten könnte.

Hätten die USA und Deutschland auf David Ricardo oder John Maynard Keynes gehört, hätten beide ausgeglichene Handelsbilanzen. Ricardo hat mit seinen „komparativen Kostenvorteilen“ vorgerechnet, dass alle Länder vom gemeinsamen Handel profitieren können, egal, wie produktiv sie sind. Sie müssten die Produktion nur so organisieren, dass alle das machen, was sie am besten können, dann würde der Welthandel „zum Wohl des großen Ganzen“ wirken (Ricardo).

Die WTO, die heute ihr Freihandelsethos mit Ricardo legitimiert, schreibt aktuell: „Dass ein Land keine komparativen Vorteile hat, ist praktisch unmöglich.“ Leider hat dieselbe WTO es in 60 Abkommen nicht geschafft, Anreize für ausgeglichene Handelsbilanzen zu setzen, damit alle Mitgliedstaaten gleichermaßen vom Welthandel profitieren können.

Keynes wiederum hat den politischen Schlüssel gefunden, um Ricardos theoretisches Ideal umzusetzen: Sollten Länder mit großen absoluten Vorteilen Leistungsbilanzüberschüsse auftürmen und nicht freiwillig Produktionszweige abgeben, müssten sie dafür mit Strafzinsen rechnen oder Negativzinskredite an die Defizitländer vergeben, bis das Gleichgewicht wiederhergestellt ist. Kurioserweise will die WTO in ihrer praktischen Politik von beiden historischen Größen nichts wissen.

Ethischer Welthandel

Wie könnte ein alternativer Ansatz, ein „Plan B“ (Lamy) aussehen? Die EU könnte, ganz im Sinn der „Grundsätze und Ziele ihres auswärtigen Handelns“ (Art. 21 Vertrag über die Europäische Union) der multilateralen Ebene Vorrang einräumen, jedoch nicht in der WTO, sondern im Rahmen der UNO. Grundstein einer ethischen Handelsordnung könnte die Verpflichtung zu ausgewogenen Handelsbilanzen sein, um ökonomische Ungleichgewichte und politische Instabilität zu vermeiden.

Dieser Rahmen würde Freiräume schaffen: Wenn die Handelsbilanzen ausgeglichen sind, können legitime Schutzmaßnahmen – junger Industrien, sensibler Technologien, lokaler Märkte – getroffen werden, aber nicht auf Kosten anderer: Merkantilismus hätte keine Chance! Zugleich stünde es in diesem neuen Rahmen jedem Land frei, so offen zu sein, wie es will.

Im Unterschied zum Freihandel könnten in einem zweiten Schritt Freiheit und Ethik miteinander verknüpft werden: Jene Staaten, die sich auf die Einhaltung der Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umwelt- und Klimaschutzabkommen verpflichten und sich dafür einem globalen Gerichtshof unterwerfen, könnten freier miteinander handeln und sich gegenüber anderen Staaten, die diese Ziele boykottieren, mit ethischen Zöllen schützen. Je nicht ratifizierter und eingehaltener Kernarbeitsnorm könnten es drei Prozent Zoll sein, je Umweltschutzabkommen zehn Prozent und je Menschenrechtsabkommen 20 Prozent Schutzzoll. Die USA hätten dann die Wahl: Entweder sie ratifizieren, so wie die meisten anderen Staaten, den UN-Sozialpakt, oder der Handel verteuert sich für sie. Gleiches gilt für sechs von acht ILO-Kernarbeitsnormen und das Klimaschutzübereinkommen und die Unesco-Vielfaltskonvention, nichts davon haben die USA ratifiziert.

Gravierende Fehlentwicklung

Es wäre ein regelbasiertes System, das alle gleich behandelt, aber im Unterschied zur WTO individuelle Wege, was die Öffnung und den Schutz betrifft, ermöglicht. Vermutlich würden nicht alle 193 UN-Mitglieder sofort mitmachen – das ist aber auch nicht nötig. Die Menschenrechtsabkommen traten mit 35 Ratifikationen in Kraft, der Strafgerichtshof mit 60, auch die WTO startete mit nur 67 Mitgliedern. Und es wäre nicht der erste Anlauf, neue Spielregeln in der UNO festzulegen. 1944 stand die International Trade Organisation (ITO) neben Weltbank und Währungsfonds am Start. Aus den Bretton-Wood-Drillingen wurden infolge des US-Vetos nur Zwillinge.

Hartes Völkerrecht ist daran erkennbar, dass es international einklagbar ist. Derzeit findet eine gravierende Fehlentwicklung statt: Die Rechte von juristischen Personen werden so stark geschützt, dass das Wirtschaftsvölkerrecht immer mehr zum Händler- und Investorenprotektionismus pervertiert, während die Menschenrechte im Bereich des weichen, nicht einklagbaren Völkerrechts bleiben.

Globale Fusionskontrolle

Konkret wird das Eigentum juristischer Personen a) ohne Obergrenze geschützt, b) bedingungslos (entgegen seiner verfassungsmäßigen Sozialpflicht), c) mit Klagerechten gegen direkte Enteignung und sogar d) gegen indirekte Enteignung (siehe etwa die Klage von Vattenfall gegen Deutschland aufgrund des Atomausstiegs).

Anstelle eines neuen Gerichtshofs für Investoren (MIC) würde eine ethische Welthandelszone einen Weltgerichtshof für Menschenrechte (WCHR) beinhalten, der von Personen angerufen werden kann, deren Rechte von transnationalen Unternehmen verletzt werden. Außerdem würde eine ethische Handelszone eine globale Fusionskontrolle vorsehen. Bayer und Monsanto wären schon zu groß zum Heiraten.

Entscheidende Zugangsbedingung für Unternehmen zur Ethischen Welthandelszone wäre eine unternehmerische Gemeinwohlbilanz. Je besser deren Ergebnis, desto freier darf gehandelt werden. Je geringer der Beitrag eines Händlers oder Investors zu den globalen Nachhaltigkeitszielen, desto teurer der Marktzugang: Lamys Plan B, konkret gemacht!

E-Mails an: debatte@diepresse.com

DER AUTOR

Christian Felber (*1972 in Salzburg) war Mitbegründer von Attac in Österreich. Er ist Fellow am IASS in Potsdam und Lektor an der Universität für Angewandte Kunst in Wien zu globalen Herausforderungen. Felber ist Initiator der Gemeinwohl-Ökonomie und des Projekts „Bank für Gemeinwohl“. Sein aktuelles Buch, „Ethischer Welthandel“, wurde von der Salzburger Robert-Jungk-Bibliothek zur Zukunftsliteratur 2017 gewählt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.03.2018)

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