Bayern: Niemand darf auf der Richterbank ein Kopftuch tragen

fabry
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Eine muslimische Richteramtsanwärterin klagte, weil sie auch bei der Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten ihr Kopftuch tragen wollte. Das wurde ihr jedoch untersagt. In dem Verbot sah sie sich in ihrem Glauben diskriminiert.

In Bayern dürfen muslimische Richteramtsanwärterinnen kein Kopftuch tragen, wenn sie auf der Richterbank sitzen. Ein Kopftuchverbot gilt in Bayern ebenso für Richterinnen und Staatsanwälte. Das steht nun nach einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) fest. Das Gericht hob gestern am späten Nachmittag eine Entscheidung des Augsburger Verwaltungsgerichts auf, das noch gegenteiliger Ansicht war.

Die Richter des Bayersichen Verwaltungsgerichtshof sind der Auffassung, dass das bayerische Justizministerium zulässigerweise in der Vergangenheit Referendarinnen, die aus religiösen Gründen Kopftuch trugen, dies bei der "Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten mit Außenwirkung" untersagt hat. Der Freistaat begründete seine Entscheidung übrigens damals mit der Neutralitätspflicht der Gerichte.

Die Auflage, in dieser Situation kein Kopftuch tragen zu dürfen, sei zwar ein Grundrechtseingriff, aber kein tiefgreifender, so die Richter. Das Verbot, ein Kopftuch zu tragen, enthalte außerdem kein "ethisches Unwerturteil"; die Verpflichtung zur Neutralität gelte nicht nur für Richter und Staatsanwälte, sondern auch für Referendare. Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. (AZ: 3 BV 16.2040)

Referendarin sah sich diskriminiert und klagte

Einige Referendarinnen hatten wegen des Verbotes beim Amtsgericht Augsburg Klage eingebracht, sie fühlten sich wegen ihrer religiösen Zugehörigkeit diskriminiert.Sie durften, nachdem sie sich weigerten ihr Kopftuch abzunehmen, nicht am Richtertisch Platz nehmen.

Beim Verwaltungsgericht in Augsburg hatten sie mit diesem Argument 2016 auch Erfolg, das Gericht hielt das Kopftuchverbot ebenfalls für eine Diskriminierung und erklärten die Auflage für unzulässig.

Das Urteil sorgte für Aufsehen, Winfried Bausback (CSU), der Justizminister des Freistaats, ließ umgehend Berufung dagegen einlegen.
Bausback bezeichnete das Urteil in einer ersten Reaktion als "erfreulich". Es werde in Bayern auch künftig keine Rechtsreferendarinnen geben, die auf der Richterbank, beim staatsanwaltlichen Sitzungsdienst oder bei sonstigen hoheitlichen Tätigkeiten ein Kopftuch tragen. "Es ist für das Vertrauen der Bürger in die Unabhängigkeit und Neutralität der Justiz unabdingbar, dass schon das äußere Erscheinungsbild nicht den geringsten Anschein von Voreingenommenheit erweckt", erklärte Bausback.

(hec)

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