Causa BVT: Suspendierter Verfassungsschützer kündigt Beschwerde an

Bundesamt für Verfassungsschutz (BVT)
Bundesamt für Verfassungsschutz (BVT)APA/HELMUT FOHRINGER
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Die Hausdurchsuchung und der Einsatz von Polizisten in Kampfmontur sei überzogen, erklärte der Anwalt. Die Causa könnte bald die Gerichte beschäftigen. Laut "profil" wurden Datenträger mit Bezug zur Wiener Neonazi-Szene sichergestellt.

Die umstrittene Hausdurchsuchung im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) dürft auch bald die Gerichte beschäftigen. Der Anwalt eines suspendierten Verfassungsschützers kündigte am Samstag im Ö1-"Morgenjournal" die Einbringung einer Beschwerde dagegen an. Er hält sowohl die Hausdurchsuchung als auch den Einsatz von Polizisten in Kampfmontur für überzogen.

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Der Anwalt argumentierte, dass die Weitergabe von Pass-Mustern für Nordkorea an Südkorea vom Polizeikoordinationsgesetz gedeckt und damit legal sei. "Die Weitergabe erfolgte zum Zwecke der Verhinderung von Passfälschungen im Vorfeld der Olympiade." Ein zweiter Anwalt meinte, dass der Vorwurf der Nicht-Löschung von personenbezogenen Daten "nicht schwerwiegend" sei. Deshalb wären die "massiven Zwangsmaßnahmen" nicht notwendig gewesen.

Datenträger mit Neonazi-Szene-Bezug?

Unterdessen berichtet das Magazin "profil", dass nach gemeinsamen Recherchen mit dem "Standard" im Zuge der Hausdurchsuchung zahlreiche Datenträger sichergestellt worden seien. Laut einem Protokoll, das von einem Exekutivbeamten und der Leiterin des Extremismusreferats unterzeichnet wurde, seien zwei Mobiltelefone, ein Stand-PC, drei USB-Sticks, acht Floppy-Discs, 397 Seiten Schriftverkehr sowie insgesamt 315 CDs und DVDs sichergestellt worden.

Die als Zeugin geführte Referatsleiterin habe Passwörter und Handycodes übergeben müssen. Ein Teil der CDs sei im Protokoll eigens gekennzeichnet worden. Bei der Position "1 Kuvert mit 19 CDs" finde sich zu der Zusatz "aktuelle Fälle - Beweismittel". Die Position "1 CD-Spindel mit 21 CDs" trage den Zusatz "Fall K. - Beweismittel!!". Bei dieser Person handle es sich um eine Frau, die der Wiener Neonazi-Szene zugerechnet wird. Das berichtete auch die "ZiB2" Freitagabend.

Der Generalsekretär des Justizministeriums, Christian Pilnacek, hatte in der "ZiB2" erklärt, man habe noch keine genaue Aufstellung, was sichergestellt wurde. Welche Dateien sichergestellt wurden, werde "Gegenstand der Berichterstattung" sein. Er bestätigte aber, dass es neben den privaten Dateien der Leiterin des Extremismusreferats "weitere Sicherstellungen" gegeben habe.

Mediale Darstellungen, dass die Beamten der Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität (EGS) die Hausdurchsuchung im Kampfmontur durchgeführt hätten, wies Pilnacek als "Mystifizierung" zurück. Die Beamten seien "in normaler Streifenadjustiung" aufgetreten, sie hätten standardmäßige Unterziehschutzwesten und Polizeierkennungswesten sowie die Dienstpistole verdeckt unter der Kleidung getragen.

Kurz zusammengefasst

In der vergangenen Woche soll es zu Hausdurchsuchungen beim Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) wegen Verdachts des Amtsmissbrauchs gekommen sein. Schwerbewaffnete Beamte der "Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität" sollen mit Sturmhauben und schusssicheren Westen die Räumlichkeiten des BVT sowie Privatwohnungen durchsucht haben. Hintergrund ist der Vorwurf des Datenmissbrauchs sowie Veruntreuung von Geldern. Drei Mitarbeiter wurden suspendiert.

Laut Medienberichten soll bei den Durchsuchungen auch Datenmaterial beschlagnahmt worden sein, das in keinem direkten Zusammenhang zu dem laufenden Ermittlungsverfahren steht. So sei angeblich die Festplatte der Leiterin des BVT-Extremismusreferats Sibylle Geißler kopiert und mitgenommen worden.

Am Donnerstag schaltete sich das Justizministerium in die Affäre ein. Es soll überprüft werden, ob die Staatsanwaltschaft richtig gehandelt hat und wie es zu den Durchsuchungen auf Anordnung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) kam.

>>> Bericht im "profil"

>>> "Ö1"-Morgenjournal

(APA/Red.)

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